Fluglinie Lauda: Gilt der Gerichtsstand Irland?

In Österreich zog der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen Laudamotion vor Gericht.
In Österreich zog der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen Laudamotion vor Gericht.APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Airline mit Sitz in Schwechat will Entschädigungsstreitigkeiten nur in Irland führen. Konsumentenschützer stört das, auch Gerichte in Deutschland und Österreich ließen es zuletzt nicht gelten.

Wien. Muss man in Irland klagen, wenn man gegen die Ryanair-Tochter Lauda (oder Laudamotion, wie sie gesellschaftsrechtlich heißt) eine Entschädigung wegen eines Flugausfalls oder einer Verspätung geltend machen will? Diese Frage beschäftigt zur Zeit deutsche und österreichische Gerichte. Grund ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäfts- bzw. Beförderungsbedingungen, die die Zuständigkeit irischer Gerichte vorsieht – obwohl die Gesellschaft ihren Firmensitz in Schwechat hat.

Ob eine solche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist unter Juristen umstritten, bisherige Entscheidungen fielen uneinheitlich aus. Zuletzt ist die Airline jedoch mit ihrem Ansinnen, außerhalb Irlands eingebrachte Klagen wegen Unzuständigkeit abzuschmettern, wiederholt abgeblitzt. Kürzlich etwa beim Amtsgericht Düsseldorf: Dieses hat sich in einem dort anhängigen Rechtsstreit trotz der Klausel für zuständig erklärt.

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