EU nimmt Whistleblowern die Angst

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Eine neue Richtlinie verstärkt den Schutz der Informanten vor Strafverfolgung, Klagen oder Repressalien im eigenen Unternehmen. Hierzulande haben FMA und Korruptionsstaatsanwaltschaft schon gut funktionierende Systeme.

Wien. Nicht jeder ist so mutig wie Julian Assange, Gründer und Galionsfigur der Enthüllungsplattform Wikileaks, oder der ehemalige CIA-Mitarbeiter und Aufdecker weltweiter Spionagepraktiken, Edward Snowden. Whistleblower, wie diese „Hinweisgeber“ im Fachjargon genannt werden, spielen bei der Aufdeckung von Missständen oder kriminellen Machenschaften in Politik und Wirtschaft eine zunehmend wichtige Rolle, da sie als Insider oft direkt an der Quelle von Informationen sitzen.

Umso wichtiger ist es daher, dass diese Personen vor etwaiger Strafverfolgung, vor Klagen oder auch Entlassung – mit einem Wort Repressalien aller Art – geschützt werden. Das sieht auch die EU-Kommission so: Sie hat in den vergangenen eineinhalb Jahren eine Richtlinie erarbeitet, die am 16. September von den EU-Ministern den abschließenden Segen erhalten soll. Der Entwurf, der als einer der radikalsten weltweit gilt, zielt auf einen EU-weiten einheitlichen Schutz der Hinweisgeber ab. Bisher haben nur zehn EU-Mitgliedsländer umfassende Regeln dafür (Österreich ist nicht dabei).

Menschen, die Fehlverhalten melden, müssten künftig keine Angst mehr haben, sagte dazu EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die Richtlinie sei ein gutes Zeichen im Sinn von Rechenschaftspflicht und Meinungsfreiheit.

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