Spielsuchtberater attackiert Casinos Austria

UNTERHALTUNGSZENTRUM EROEFFNET AN DER STEIRISCH-SLOWENISCHEN GRENZE
UNTERHALTUNGSZENTRUM EROEFFNET AN DER STEIRISCH-SLOWENISCHEN GRENZE(c) APA (Silvia Schober)
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Der Spielerschutz bei den Casinos Austria funktioniere nicht und Suchtopfer würden nicht ausreichend entschädigt, kritisiert Roman Neßhold vom "Institut Glücksspiel & Abhängigkeit".

Wenige Tage, bevor die Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) in den Endspurt geht, üben der Tiroler Anwalt Patrick Ruth und Roman Neßhold, Präsident des "Instituts Glücksspiel & Abhängigkeit" in Salzburg, massive Kritik am Monopolisten Casinos Austria und an den derzeitigen Spielerschutzbestimmungen, denen die Spielbanken unterliegen. "Das System hat bis jetzt versagt", sagte Ruth am Mittwoch vor Journalisten in Wien. Einer seiner Klienten habe "Hab und Gut verspielt" und sei nie gefragt worden, wie viel er verdient.

Spielverbot bei Existenzgefahr

Laut derzeitigem GSpG müssen die Casinos bei Kunden, die auffällig oft spielen, eine Bonitätsprüfung und ein Beratungsgespräch durchführen. Ergibt sich der Verdacht, dass das Existenzminimum gefährdet ist, "ist die Spielbankleitung verpflichtet, ihm den Besuch ... dauernd oder auf eine bestimmte Zeit zu untersagen oder die Anzahl der Besuche einzuschränken", wie es im Paragraf 25 GSpG heißt. Verletzen die Casinos ihre Pflichten, müssen sie den Spielern Teile ihres Einsatzes zurückzahlen. Die Haftung ist allerdings auf das Existenzminimum limitiert. Genau diese Beschränkung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich für verfassungswidrig befunden und daher beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt, die Haftungsgrenze aufzuheben.

Maximal 4.500 Euro Entschädigung

Ruth zufolge kann ein Spieler, dem die Casinos nicht ausreichend auf die Finger geschaut haben, maximal 4500 Euro - das Existenzminimum von sechs Monaten - zurückbekommen. Der Anwalt hält das für "systemwidrig", denn "wenn ich ausrutsche und mir den Fuß breche, krieg ich alles", aber "wenn er (sein Klient, Anm.) 200.000 oder 300.000 Euro verspielt, bekommt er maximal 4500 Euro".

Beschränkung auf 20 Tage im Monat

Nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch die konkrete Umsetzung bei den Casinos Austria ist Ruth ein Dorn im Auge. "Fakt ist, dass man auch in ein Casino ohne Ausweis oder unter falschem Namen reinkam", behauptete der Advokat. Bei der Besuchsbeschränkung spielsuchtgefährdeter Personen hapere es ebenfalls. Sein Klient, ebenfalls ein Tiroler, sei erst nach Jahren beschränkt worden, und das auf - "unglaublich aber wahr" - 20 Mal im Monat. Casinos-Sprecher Martin Himmelbauer wies das  "entschieden zurück", denn eine Beschränkung auf 20 Mal im Monat "wäre absurd". Der heute auch anwesende Tiroler hat laut Eigenangaben mit Roulette im Casino Innsbruck seit 1993 rund 260.000 Euro verspielt und ist nun gegen die Casinos Austria vor Gericht gezogen, die erste Verhandlung ist für den Sommer angesetzt.

Lottoscheine an Kinder

Auch Neßhold, dessen Institut unter anderem von niederösterreichischen Glücksspielkonzern Novomatic finanziert wird, schoss sich auf die Casinos Austria AG ein. Er ortet "bei tipp3 und bei Lotto doch enorme Auswüchse". Er habe "gehört", dass bei einem Test 50 Prozent der Trafikanten in Salzburg Kindern Lottoscheine verkauft hätten. Mängel gebe es auch bei den Sportwetten ("tipp3"). "Natürlich eskaliert das, wenn ein 14-Jähriger einen tipp3-Sportwettschein kriegt", so Neßhold, der eine Haftung der Trafikanten verlangt.


Casinos-Sprecher Himmelbauer verwies auf die freiwillige Selbstverpflichtung: "Wegen uneinheitlicher Regelung in den Jugendschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer haben wir uns im Vorjahr mit unseren Vertriebspartnern bei allen Produkten (Brieflos, Rubbellos, Lottoschein etc.) auf ein Alterslimit von 16 Jahren verpflichtet." Für einen tipp3-Schein müsse man mindestens 18 Jahre alt sein.

Fünf Euro statt 50 Cent keine Verbesserung

Ruth kritisierte außerdem die Novelle des GSpG, etwa die Kosten für die geplante Anbindung aller legalen Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum (BRZ). Dies komme pro Gerät auf etwa 1000 Euro im Monat - "das zahlt ja wieder der Spieler". Der Anwalt fragt sich auch, was bei der angedachten Anhebung des Höchsteinsatzes bei Slot Machines von derzeit 50 Cent auf vermutlich fünf Euro "bitte besser geworden sein soll". Selbiges gelte für die Mindestspieldauer von einer Sekunde. Von Spielerschutz könne da keine Rede sein, pflichtete ihm Neßhold bei.

Interessenskonflikt vorprogrammiert

Dieser ärgert sich außerdem darüber, das sein Institut keine Subventionen vom Staat bekommt. Und die angeblich geplanten zwei Promille des Ertrags, die Automatenbetreiber künftig zur Finanzierung von Spielerschutzmaßnahmen abführen müssen, "würden nur für die Telefonkosten reichen". Beratungseinrichtungen seien derzeit gezwungen, bei Privatunternehmen "betteln zu gehen". Das "Instituts Glücksspiel & Abhängigkeit" etwa habe "schon seit vielen Jahren" einen Beratungsvertrag mit Novomatic, so Neßhold auf Nachfrage. Ob er hier einen Interessenskonflikt sieht? "Sie sprechen das vollkommen richtig an, aber was ist die Alternative?"

(APA)

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