Nach OGH-Entscheid: Elsner zu Höchststrafe verurteilt

Nach OGHEntscheid Elsner Hoechststrafe
Nach OGHEntscheid Elsner Hoechststrafe(c) APA (Herbert Neubauer)
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Ex-Bawag-Chef Elsner ist zu insgesamt zehn Jahren Haft verurteilt worden: 7,5 Jahre für Untreue, 2,5 Jahre für die Plastiksackerl-Affäre. Das Urteil gegen Spekulant Flöttl wurde aufgehoben.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Bawag-Generaldirektors Helmut Elsner gegen seine erstinstanzliche Verurteilung teilweise stattgegeben. Das Urteil wurde in erheblichen Teilen aufgehoben. Dennoch ist Elsner mit der heutigen Entscheidung zu einer insgesamt zehnjährigen Freiheitsstrafe und der damit gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe verurteilt worden.

Diese setzt sich aus zwei Teilstrafen zusammen: Einerseits der nun vom OGH verhängten siebeneinhalbjährigen Freiheitsstrafe (statt der bisher neuneinhalb Jahre Haft) für die von der Aufhebung des Ersturteils nicht betroffenen Untreue-Fakten. Und andererseits hat Elsner auch die seit längerem rechtskräftigen zweieinhalb Jahre aus der "Plastiksackerl"-Affäre zu verbüßen. In dieser hatte er dem ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter in einem ungewöhnlichen Behältnis 560.000 Euro überlassen.

"Darauf können wir mit Recht stolz sein"

"Der OGH hat heute in seinem Bawag-Urteil den Schuldspruch in 14 von 18 Fällen bestätigt", ließ Justizministerin Claudia Bandion-Ortner noch während der Urteilsverkündung verlauten. Helmut Elsner sei rechtskräftig verurteilt, heißt es in der Aussendung. "Damit findet ein Stück Wirtschaftskriminalität gewaltigen Ausmaßes einen Abschluss", kommentierte Bandion-Ortner das Urteil. Das sorgte für Irritationen im Verhandlungssaal, weil der OGH fünf - und nicht vier - von 18 Punkten aufgehoben hat.

Es gebe weder einen Prominenten-Bonus noch einen Prominenten-Malus - das Gesetz gelte für alle gleich. Den Einwand einiger Journalisten, dass Elsner vom schweren Betrug und der Bilanzfälschung freigesprochen wurde und sich hinsichtlich der Untreue die Schadenssumme von ursprünglich 1,72 Milliarden Euro um rund 500 Millionen Euro reduziert habe, tat Bandion-Ortner ab. Es handle sich um "unterschiedliche Rechtsansichten". Immerhin habe der OGH klargestellt, dass an der Bawag-Spitze "über ein halbes Jahrzehnt schwere Verbrechen" begangen wurden.

Bandion-Ortner: Keine persönliche Niederlage

Auf die Frage, ob es sich dabei für sie nicht um eine persönliche Niederlage handle, erwiderte die Ministerin: "Sprechen wir nicht von Niederlage. Ob es wirklich zu Verfahrensergänzungen kommen muss, steht noch nicht fest." Die Frage nach einem Rücktritt stellt sich für Bandion-Ortner nicht: "Ich halte diese Spekulationen für vollkommen überflüssig." Sie sei "entsetzt", dass die unabhängige Rechtsprechung mit Parteipolitik vermengt werde.

"Dass nach dreieinhalb Jahren Prozessdauer quer durch alle Instanzen selbst der OGH als letzte Instanz die vorangegangenen Entscheidungen fast zur Gänze bestätigt hat kann man nur als Beweis unseren funktionierenden Justizsystems werten. Darauf können wir mit Recht stolz sein", sagte die Justizministerin. Sie erinnerte an das gewaltige Ausmaß der Bawag-Causa: Der Gesamtschaden liege bei rund 1,4 Milliarden Euro und wäre damit mehr als das jährliche Justizbudget von 1,15 Milliarden Euro. Zudem musste die ehemalige Gewerkschaftsbank mit 900 Millionen Euro gerettet werden, mehr als 1000 Personen mussten auf ihre Betriebspension verzichten.

Urteil gegen Flöttl aufgehoben

Die Urteile gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die früheren Bawag-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter hat der OGH zur Gänze aufgehoben. Die Fälle werden an das Erstgericht verwiesen und müssen komplett neu verhandelt werden, verkündete Senatsvorsitzender Rudolf Lässig.

Das Urteil gegen Ex-Bawag-Aufsichtsratschef Günter Weninger wird großteils aufgehoben. Die Aufhebung erfolge wegen "Verfahrensmängeln" und "rechtlichen Fehlern", erläuterte Lässig. Die Urteile wurden von der damaligen Bawag-Richterin und heutigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ausgefertigt.

Schaden hat sich reduziert

Gemäß den Feststellungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat sich der Schaden, den das Erstgericht Helmut Elsner angelastet hatte, von 1,72 Milliarden reduziert, aber dennoch die Milliardengrenze überschritten. Bei seinem Nachfolger Johann Zwettler reduzierte sich der ihm ursprünglich zugerechnete Schaden von über 900 Millionen Euro um rund ein Drittel. Die vom Erstgericht über Zwettler verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren wurde vom OGH bestätigt - allerdings nur deshalb, weil die Staatsanwaltschaft gegen das Strafausmaß nicht berufen hatte. Damit war gemäß dem Verschlechterungsverbot eine Erhöhung nicht mehr möglich.

Für Peter Nakowitz, Elsners ehemalige "rechte Hand", der in erster Instanz vier Jahre erhalten hatte, heißt es zurück an den Start. Sein Urteil wurde aufgrund von Feststellungsmängeln zur subjektiven Tatseite beinahe zur Gänze aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. In diesem Verfahren hat das Erstgericht dann eine neue Strafe festzusetzen. Nakowitz wird damit vermutlich weiter auf freiem Fuß bleiben, während Zwettler - sollte er vollzugstauglich sein - wohl in absehbarer Zeit eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird.

(APA/Red.)

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Kommentare

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