Grasser-Anwalt: Rechtsmittel gegen Durchsuchung

GRASSER Ainedter
GRASSER Ainedter(c) APA/ROLAND SCHLAGER (Roland Schlager)
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Grasser-Anwalt Ainedter will die Hausdurchsuchung bekämpfen, vorerst dürfen die Behörden das gefundene Material aber verwenden.

Manfred Ainedter, der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, will die gestern durchgeführten Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Grasser mit juristischen Mitteln bekämpfen. Ainedter will nun Rechtsmittel ergreifen, ob die Razzien überhaupt zulässig waren, kündigte er heute an. Mitgenommen wurden von den Ermittlern laut Ainedter auch zwei Handys der Familie Grasser, eines davon gehöre einem Kind.

Vorerst dürfe die Justiz aber die bei Grasser beschlagnahmten Materialen sichten und verwerten, das Rechtsmittel habe keine aufschiebende Wirkung. Wenn allerdings sein Einspruch Erfolg habe, dann dürfe die Justiz die beschlagnahmten Materialien nicht verwenden. Lediglich die bei Grassers Steuerberater Peter Haunold gefundenen Unterlagen bleiben bis zum gerichtlichen Entscheid über dessen Beschwerde versiegelt.

"Gibt nichts zu finden"

Die Hausdurchsuchung werde ohnehin keine neuen Erkenntnisse bringen, denn "es gibt nichts zu finden, was er nicht schon vorgelegt hat", ist Ainedter überzeugt. Es handle sich um eine "Retorsionsmaßnahme" (Retourkutsche, Anm.) der Justiz, weil Grasser bei seiner Einvernahme am Finanzamt Anfang Mai zum Vorwurf der Steuerhinterziehung die Aussage verweigert habe. Sein Mandant habe dafür gute Gründe, weil nämlich alles sofort an die Öffentlichkeit dringe, erläuterte der Anwalt.

Laut Ainedter geht es bei den Vorwürfen gegen Grasser um reine Rechtsfragen, ob nämlich dessen Stiftungen in Liechtenstein steuerrechtlich anders zu beurteilen gewesen wären, als dies das Finanzamt Wien 1/23 schon 2009 gemacht habe. Um überhaupt eine Razzia durchführen zu können, seien sowohl Grassers Steuerberater als auch die Finanz "kriminalisiert" worden, so der Anwalt. Die Justiz hege nämlich wegen der damaligen Entscheidung des Finanzamts Wien 1/23, dass die Stiftungskonstruktion zulässig sei, den Verdacht auf Amtsmissbrauch. Dieser Vorwurf sei so im Hausdurchsuchungsbefehl enthalten, meinte Ainedter: "Nur mit diesem Kunstgriff konnte man diese Maßnahme überhaupt rechtfertigen." Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Steuerverfahren übertragen

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte gestern mitgeteilt, dass Grasser nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden dem Finanzamt nur einen Teil der gewählten Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktion offengelegt habe, um eine "Bestätigung steuerlicher Unbedenklichkeit" zu erwirken.

Das Steuerverfahren gegen Grasser war vom Finanzamt Wien 1/23 ans Finanzamt Wien 9/18/19 übertragen worden. Laut Medienberichten ging es um den Verdacht, dass am Finanzamt 1/23 wegen einer früheren Bekanntschaft mit Grasser die Unbefangenheit möglicherweise nicht gewahrt sein könnte.

(APA)

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