Für den Finanzrechtsexperten ist Grassers Firmengeflecht auch zur Verschleierung vor der Finanz geeignet. Einkünfte aus Beratungsleistungen für Meinl sind in Österreich zu versteuern.
Der Steuerrechtsexperte Werner Doralt zerpflückt im Wiener Stadtmagazin "Falter" die Stiftungs- und Firmenkonstruktion von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP). "Grassers kompliziertes Firmengeflecht ist nicht nur zur Verschleierung der Finanzen vor der Öffentlichkeit geeignet - dies war ja Grassers erklärtes Ziel - sondern genauso auch zur Verschleierung vor dem Fiskus", so der Finanzrechtsprofessor zum "Falter" laut Vorausmeldung.
Doralt: Konstruktion ist "sehr merkwürdig"
Wenn die Stiftungen die Millionen, die sie Grasser als Darlehen gaben, aus Grassers Beratungsleistungen für Meinl hatten, "dann hätte er den Betrag in Österreich versteuern müssen", so Doralt. Das Argument von Grassers Anwalt, er habe für eine ausländische Gesellschaft im Ausland gearbeitet und das Geld im Ausland in einer Stiftung eingebracht, lässt Doralt nicht gelten. "Wenn er das Geld in eine Stiftung einbringt, ist das bereits 'Einkommensverwendung'".
Die Überweisung des Geldes auf eine Stiftung könne nicht die Besteuerung im Inland verhindern. "So naiv kann ein früherer Finanzminister nicht sein", meint Doralt zum "Falter".
Es sei "sehr merkwürdig", dass Grasser den wesentlichen Teil seines Einkommens in eine Stiftung einbringe, in der er angeblich nichts bestimmen könne (und die deshalb steuerlich begünstigt sein solle) und diese Stiftung dann Investments wie Darlehen an Grasser und Investitionen in seine Immobilien tätige.
(APA)