Grasser verlangt Einstellung aller Ermittlungsverfahren

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Grasser verlangt Einstellung aller(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die langen Ermittlungen hätten noch keinen Anklagegrund ergeben, begründet Grassers Anwalt die Forderung. Seinem Mandanten könne man höchstens "Rechtsirrtum" und "Fahrlässigkeit" vorwerfen.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser verlangt von der Staatsanwaltschaft Wien die Einstellung sämtlicher gegen ihn anhängiger Ermittlungsverfahren. Was den Vorwurf des Amtsmissbrauchs betrifft, "rechtfertigt der bestehende Tatverdacht nach Dringlichkeit und Gewicht sowie im Hinblick auf die bisherige Dauer und den Umfang des Ermittlungsverfahrens dessen Fortsetzung nicht", heißt es in einem von seinem Rechtsbeistand Manfred Ainedter eingebrachten Antrag an die Anklagebehörde.

Der Grasser-Anwalt verweist darauf, dass seit über eineinhalb Jahren gegen seinen Mandanten ermittelt wird, ohne dass die Indizien bisher für eine Anklageerhebung ausgereicht hätten. Eine "Intensivierung des Verdachts" sei nicht mehr zu erwarten: "Sämtliche Sachverhalte sind hinreichend geklärt, Ansatzpunkte für erfolgversprechende weitere Ermittlungen liegen nicht vor."

Grasser nur im "Rechtsirrtum"

In Bezug auf das Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz - gegen Grasser steht der Verdacht im Raum, seit 2003 und damit noch als aktiver Finanzminister Steuern hinterzogen zu haben - versichert Ainedter, Grassers Steuerberater habe das "gesamte Firmenkonstrukt sowie die zugehörigen Verträge und Vereinbarungen in den wesentlichen Teilen entwickelt". Grasser habe sich in allen steuerrechtlichen Fragen auf den Rat und die Expertise seines Steuerberaters verlassen, so dass er, Grasser, allenfalls "in einem wohl nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum" gehandelt habe.

Schlimmstenfalls könne dem Ex-Finanzminister eine Fahrlässigkeitshaftung angekreidet werden, doch für fahrlässig begangene Finanzvergehen seien Strafgerichte nicht zuständig, führt Ainedter weiter aus. Sein Fazit: "Daraus folgt, dass das gegenständliche Finanzstrafverfahren [..] zu Unrecht bei Gericht anhängig ist und daher die gesamte StPO nicht anwendbar ist."

Keine Akteneinsicht für Grasser

Darüber hinaus protestiert Grasser über seinen Anwalt dagegen, dass ihm die Staatsanwaltschaft ungeachtet der langen Verfahrensdauer nach wie vor keine uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt. Grasser fühlt sich dadurch in seinen Verteidigungsrechten verletzt, zumal er nicht zu erkennen vermag, "wieso eine nunmehrige Kenntnisnahme vom Akteninhalt die Ermittlungen auch nur theoretisch gefährden könnte".

Sollte die Anklagebehörde weiter auf der verweigerten vollständigen Akteneinsicht beharren, will Grasser ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Gericht anrufen und versuchen, auf diesem Weg gänzliche Akteneinsicht zu erzwingen.

(APA)

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