Kläger und Beschuldigter hatten Berufung eingelegt. Heute beginnt mit einer neuen Richterin die zweite Runde im Rechtsstreit.
Grasser gegen Ramprecht – das war einer der spektakulärsten Prozesse des Vorjahres. Auch wenn es nur indirekt um die Buwog-Affäre ging – das große Verfahren rund um mutmaßliche Malversationen beim Verkauf der Bundeswohnungen steht noch bevor. Heute, Montag, geht der Schlagabtausch zwischen dem früheren Kabinettschef Michael Ramprecht und seinem damaligen Chef Karl-Heinz Grasser in die zweite Runde. Da der Ex-Finanzminister auf jeden Fall im Wiener Straflandesgericht erscheinen muss, ist für Publicity gesorgt.
Ramprecht zeigte sich Montagfrüh vor Beginn der Verhandlung sehr zuversichtlich. Er habe immer die Wahrheit gesagt und dadurch ungeplant in Österreich einiges ins Rollen gebracht, sagte er vor Journalisten.
Ramprecht hatte Grasser über das Nachrichtenmagazin „Profil“ vorgeworfen, dass der Verkauf der Buwog an die Immofinanz inklusive Auswahl der Investmentbank Lehman Brothers ein „abgekartetes Spiel“ gewesen sei. Daraufhin klagte Grasser Ramprecht wegen übler Nachrede und gewann in erster Instanz.
Kläger und Beschuldigter sowie das „Profil“ gingen in Berufung – Grasser deshalb, weil Ramprecht in einem Punkt freigesprochen worden war.
Oberlandesgericht rügte Richter
Das Oberlandesgericht Wien kippte daraufhin im Mai das Ersturteil wegen Verfahrensmängel. Unter anderem hatten sich die von Ramprechts Anwalt Michael Pilz als Zeugen nominierten Peter Hochegger, Walter Meischberger und Ernst Karl Plech der Aussage entschlagen. Das Oberlandesgericht rügte, dass Richter Gerald Wagner dies zugelassen hatte.
Prozess mit neuer Richterin
Jetzt beginnt mit einer neuen Richterin, Nicole Bacszak, die zweite Runde im Rechtsstreit. Für die sich Pilz zuversichtlich gibt, denn inzwischen habe die Staatsanwaltschaft Grasser mehrfach verhört und auch seine Konten geöffnet. Letzteres hatte Pilz beim Prozess beantragt, es wurde aber abgelehnt.
Grasser, Hochegger, Meischberger und Plech sind Beschuldigte in der Buwog-Causa. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.09.2011)