Gerichtsurteil: Bank Austria haftet für Madoff-Fonds

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The logo of Bank Austria(c) REUTERS (Heinz-peter Bader)
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Laut einer Entscheidung des Handelsgerichts Wien muss die Bank Austria Inhaber von Madoff-Fonds entschädigen, weil die Emissionsprospekte unvollständig waren. Die Bank Austria will dagegen berufen.

[Wien/Höll] Im Betrugsfall Madoff hat die Bank Austria beim Handelsgericht Wien eine Niederlage erlitten. Der Richter stellte fest, dass die Emissionsprospekte bei den von der Bank verkauften Madoff-Produkten, die in Österreich unter dem Namen Primeo-Fonds angeboten wurden, unvollständig waren. Es seien wichtige Angaben, die zur Beurteilung der Fondskonstruktion von wesentlicher Bedeutung waren, verschwiegen worden. Daher haftet die Bank Austria für den eingetretenen Schaden.
Laut den involvierten Rechtsanwälten Wilfried Opetnik und Lukas Aigner handelt es sich um ein „richtungsweisendes Urteil". Denn nun habe ein Gericht erstmals klar gestellt, dass Anleger nicht nur wegen Beratungsfehler, sondern auch wegen unvollständiger und unrichtiger Angaben beim Emissionsprospekt gegen die Bank Austria vorgehen können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf Risken nicht hingewiesen?

Bei den Primeo-Fonds soll ein kolportierter Schaden von 700 Mio. Euro eingetreten sein, allerdings haben nicht nicht alle Anleger eine Klage gegen die Bank Austria eingereicht. Bei diesen Produkten wurden die Kundengelder dem inzwischen verurteilten New Yorker Broker Bernard Madoff überlassen. Dieser legte die Millionen nicht an, sondern verteilte sie ähnlich wie bei einem Pyramidenspiel immer weiter.

Normalerweise müssen bei Investmentfonds das Fondsmanagement und die mit der Verwahrung des Vermögens beauftragte Depotbank getrennt sein. Von diesem Trennungsgrundsatz weicht nach Ansicht des Gerichts die Konstruktion des "Primeo Select Fund" ab, weil Management und Depotstelle bei Madoff zusammengeführt waren. Nach Meinung des Gerichts hätte man in den Emissionsprospekten ausdrücklich auf einen solchen risikoerhöhenden Umstand hinweisen müssen. Die Bank Austria war in Österreich Repräsentant der Primeofonds und Kontrollorin der Prospekte.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Finanzmarktaufsicht einzelne Passagen im Emissionsprospekt als problematisch eingestuft hatte. Diese Informationen seien daraufhin einfach gestrichen worden, obwohl sich die dahinter liegende Fondskonstruktion überhaupt nicht geändert habe. Für dieses - nach Ansicht des Handelsgericht Wien vorsätzliche - Verschweigen von Angaben, welche zur Beurteilung des Fonds von wesentlicher Bedeutung seien, hafte die Bank Austria.

Bank Austria bestreitet Vorwürfe

Für die Inhaber der Primeo-Fonds ergeben sich nun einige spannende Fragen: Zwar ist der Madoff-Betrugsfall schon im Dezember vor drei Jahren aufgeflogen. Dennoch sei die Angelegenheit noch nicht verjährt, meint der Wiener Rechtsanwalt Lukas Aigner, der 300 geschädigte Anleger vertritt. "Wir haben zwar alle Klagen bis Dezember eingereicht." Trotzdem könne seiner Ansicht nach immer noch gegen die Bank Austria gerichtlich vorgegangen werden, weil bei den Primeo-Fonds viele Aspekte erst später bekannt wurden. Die Bank Austria sieht die Causa naturgemäß anders. Sie betont, dass es sich hier um ein "nicht rechtskräftiges Zwischenurteil in einem Einzelfall" handelt. Das Urteil stehe im Widerspruch zu den bisher ergangenen rechtskräftigen Entscheidungen zum Thema "Primeo". Das Zwischenurteil lasse die jüngst dazu ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sowie den Umstand außer Betracht, dass die Bank Austria nur Prospektkontrolleur, nicht aber Prospektersteller war.
Das Institut kündige an, gegen die aktuelle Entscheidung zu berufen. Bei der Finanzmarktaufsicht heißt es dazu, dass sie Fondsprospekte nur nach formalen, aber nicht nach inhaltlichen Kriterien überprüft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2012)

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