Anwalt: Bawag-Prüfer "nicht Kindermädchen des Vorstands"

Wirtschaftsprüfer Reiter plädiert auf Freispruch
Wirtschaftsprüfer Reiter plädiert auf Freispruch(c) EPA (Roland Schlager)
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Verteidiger Kralik plädiert auf Freispruch seines Mandanten. Wirtschaftsprüfer Reiter war bei umstrittenen Kreditvergaben an Flöttl nicht dabei.

Am zweiten Prozesstag bei der Neuauflage des Bawag-Strafprozesses am Landesgericht Wien sitzt erstmals der ehemalige langjährige Wirtschaftsprüfer der Bawag, Robert Reiter, auf der Anklagebank. Sein Verteidiger Thomas Kralik plädierte auf Freispruch seines Mandanten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe das Urteil im ersten Bawag-Prozess "in der Luft zerrissen". Auf drei Seiten hätte das Höchstgericht bei der Aufhebung von wesentlichen Teilen des Prozesses angeführt, welche "Beweisergebnisse das Erstgericht ignoriert hat", sagte Kralik und fügte hinzu, dass so eine OGH-Entscheidung "nicht alle Tage" vorkomme.

Urteil vom OGH zur Gänze aufgehoben

Im ersten Bawag-Prozess wurde Reiter, der heute als Angestellter tätig ist, zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Dieses Urteil wurde im Dezember 2010 vom OGH zur Gänze aufgehoben.

Reiter war Wirtschaftsprüfer bei der KPMG und habe Jahresabschlüsse geprüft, beschrieb Kralik die Tätigkeit seines Mandanten bei der Bawag. Er sei aber "nicht das Kindermädchen des Vorstandes". Er habe nicht die Entscheidungen des Vorstandes geprüft und sei nicht Ex-Generaldirektor Helmut Elsner auf dem Schoß gesessen. Kralik kritisierte, dass nach dem OGH-Urteil die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium auf die Anklage bestanden hätten.

Bilanzen "waren nicht falsch"

Reiter war laut Kralik bei den umstrittenen Kreditvergaben an den mitangeklagten Spekulanten Wolfgang Flöttl nicht dabei - wieso Reiter als Beitragstäter zur Untreue angeklagt werde, verstehe er nicht. Zu den seinem Mandanten vorgeworfenen Bilanzdelikten führte Kralik aus, dass man darüber noch im Prozess genügend reden werde und warf dem Gutachter aus dem ersten Prozess, Thomas Keppert, wesentliche Mängel bei der Erstellung des Gutachtens vor. Er, Kralik, wolle im Prozess beweisen, dass die strittigen Bilanzen um die Jahrtausendwende "nicht falsch waren".

Danach bekannten sich alle heute anwesenden Angeklagten - Reiter, Flöttl sowie der Ex-Bawag-Aufsichtsrat Günter Weninger und die Ex-Bawag-Vorstände Peter Nakowitz, Christian Büttner, Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker - für nicht schuldig. Richter Christian Böhm begann danach mit der Befragung von Nakowitz über die damaligen BAWAG-Verluste.

(APA)

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