Die Gunst der späten Stunde

Verdeckte Gewinnausschüttungen an ÖGB und SPÖ bleiben wegen Verjährung ohne rechtliche Konsequenzen.

Wien. 1,3 Milliarden Schilling an ÖGB, SPÖ und Konsum in Form von überhöhten Preisen für Firmenanteile und Immobilien: Wie sind diese Zahlungen rechtlich zu bewerten? Ein Leitfaden durch den Dschungel der straf- und steuerrechtlichen Bestimmungen.

1. Liegt illegale Parteienfinanzierung vor?Eindeutig nein. Wenn die Bawag der SPÖ Firmen zu überhöhten Preisen abkauft, handelt es sich zwar eindeutig um Parteienfinanzierung. In Österreich gibt es aber keine rechtlichen Bestimmungen, die Parteienfinanzierung verbieten. Auch offen gelegt müssen derartige Geldflüsse nicht werden.

2. Wie sind die Zuwendungen zu bewerten?Offenkundig ist, dass hier eine verdeckte Gewinnausschüttung stattgefunden hat. Das trifft nicht nur auf die Zahlungen an die beiden Bawag-Eigentümer ÖGB und Konsum zu, sondern auch auf jene an die SPÖ, wenn diese auf Wunsch der Eigentümer stattgefunden haben, wovon auszugehen ist. Verdeckte Gewinnausschüttungen kommen in der Wirtschaft häufig vor, sagt der Gesellschaftsrechts-Experte Peter Doralt. Zu rechtlichen Konsequenzen führt dies aber nur selten.

3. Was ist problematisch an verdeckten Ausschüttungen?In Kapitalgesellschaften kann mit dem Kapital nicht nach Gutdünken verfahren werden. Wenn ein Eigentümer Vorteile erhält, schädigt dies erstens die Interessen von Gläubigern im Falle eines Konkurses und zweitens die Interessen von Minderheitseigentümern (so solche vorhanden sind). Im Fall Bawag müssten ÖGB und Konsum Zuwendungen im Verhältnis ihrer Anteile erhalten haben, damit dies korrekt abläuft.

4. Was ist strafrechtlich dran?
Um Untreue dürfte es sich mit ziemlicher Sicherheit nicht handeln, wenn tatsächlich beide Eigentümer informiert waren. Wohl aber kann man davon ausgehen, dass es sich um das Delikt der Steuerhinterziehung handelt. Wenn die Bawag das Geld an ihre Eigentümer ordnungsgemäß als Dividende ausbezahlt hätte, hätte sie dieses zuvor versteuern müssen, es wäre also Körperschaftssteuer angefallen. Wäre der Steuerprüfer draufgekommen, dass dem Eigentümer Firmen und Immobilien zu einem überhöhten Preis abgekauft wurden, wäre nach den damaligen Steuergesetzen sogar noch eine erhöhte Körperschaftssteuer fällig gewesen. Auf der anderen Seite müsste – so der Finanzrechtler Werner Doralt – der Empfänger der Zuwendungen Kapitalertragssteuer zahlen, weil es sich eben um verdeckte Dividenden handelt.

5. Der ÖGB ist formal überparteilich. Darf er die SPÖ unterstützen?Natürlich nicht, damit wären Interessen einzelner Mitglieder – etwa jener des starken christlich-sozialen Flügels – verletzt. Abzuhandeln wäre das aber im ÖGB nach dem Vereinsrecht, nicht in der Bawag nach dem Aktienrecht. Dasselbe gilt für den damaligen Bawag-Miteigentümer Konsum, dessen Genossenschaftler mehrer hunderttausend Privatpersonen waren.

6. Wird die Affäre zu rechtlichen Konsequenzen führen?Mit ziemlicher Sicherheit nicht, da vermutlich alles schon verjährt ist. Der Flöttl-Brief stammt aus dem Jahr 1989, ist also schon 19 Jahre alt. Nur wenn diese Form der verdeckten Gewinnausschüttung bis heute fortgesetzt worden wäre, hätten auch die damaligen Transaktionen noch heute eine strafrechtliche Relevanz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2008)


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