Helmut Elsner bleibt vorerst in Haft

(c) EPA (Roland Schlager)
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Der zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Bawag-Chef ist seit Februar 2007 in Untersuchungshaft. Er bleibt auch vorerst im Gefängnis, sein Anwalt hofft auf Entscheidung des Menschenrechts-Gerichtshofs.

Der Hauptangeklagte im heute, Freitag, beendeten Bawag-Prozess, der in erster Instanz zu neuneinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilte Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner, dürfte vorerst im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus Wien ("Landl") in Untersuchungshaft bleiben, in dem er sich seit Februar 2007 befindet. Sein Anwalt, Wolfgang Schubert, plant derzeit keinen Antrag auf Verlegung seines Mandanten, wie er gegenüber der APA sagte. Die für eine Verlegung von Elsner zuständige Justizanstalt Josefstadt war am Freitag Nachmittag nicht zu erreichen.

Schubert hofft allerdings, dass der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in Kürze eine Entscheidung über die U-Haft seines Mandanten fällt. Sollte Elsner vor dem EGMR Recht bekommen, müsste er sofort freigelassen werden, so Schubert. Eine Entscheidung dazu sei überfällig.

Elsner hatte bereits im Oktober 2006, als er in Frankreich noch auf seine Auslieferung nach Österreich gewartet hatte, angekündigt, er wolle den EGMR einschalten. Elsner-Anwalt Schubert hatte sich beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (UVS) wegen "Indiskretionen der österreichischen Justizverwaltung" beschwert und eine Beschwerde "wegen Verletzung des 'fair trial' und der Unschuldsvermutung" eingebracht. Der EGMR sollte in der Folge feststellen, dass ein faires Verfahren gegen Elsner nicht mehr möglich sei. Das Recht auf ein solches "fair trial" sei in der Menschenrechtskonvention festgeschrieben.

Menschenrechtswidrige Vorverurteilung


Als Grund für die Beschwerde gab Elsner an, dass wiederholt dem Amtsgeheimnis unterliegende Aktenteile den Medien zugespielt wurden, Indiskretionen hätten zu einer menschenrechtswidrigen Vorverurteilung geführt.

Sollte der EGMR zum Schluss kommen, dass das Verfahren gegen Elsner den Prinzipien eines "fair trial" widerspricht, dann müsste das Verfahren aufgehoben werden, so Schubert damals. Eine eventuelle Verurteilung Elsners wäre nichtig. Wie hoch die Chancen dafür sind, sei allerdings schwer zu beurteilen, hieß es. Laut Schubert wurde damit juristisches Neuland betreten, einen vergleichbaren Fall habe es bisher noch nicht gegeben.

(APA)

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