Elsner-Kaution: Ministerin unter Druck

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Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bestritt, dass Helmut Elsner eine „konkrete“ Kaution angeboten hatte. Dabei wies sie selbst das Anbot schriftlich zurück.

WIEN. Die Auseinandersetzung birgt politischen Sprengstoff: Ruth Elsner gegen Claudia Bandion-Ortner. Die Ehefrau des erstinstanzlich zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-Bawag-Bosses Helmut Elsner greift nun die frühere Bawag-Richterin und nunmehrige Justizministerin frontal an: Es sei „unrichtig“, heißt es in einer der „Presse“ übermittelten Stellungnahme, dass von einer Kaution für ihren Mann früher nicht die Rede gewesen sei. Dies hatte Bandion-Ortner aber kürzlich behauptet.

Vorigen Freitag (3.April), kurz nach der Freilassung des Bankiers Julius Meinl aus der U-Haft (wohlgemerkt gegen 100 Millionen Euro Kaution), wurde Claudia Bandion-Ortner in der ORF-Sendung „Zeit im Bild 2“ zum Thema Kaution befragt. Warum bei Meinl eine Kaution akzeptiert worden sei und bei Elsner nicht, wollte die Interviewerin wissen – wörtlich: „Aber Kautionen von Helmut Elsner wurden ja schon vorgeschlagen zu der Zeit, als Sie noch Richterin waren.“ Darauf Bandion-Ortner: „Eine konkrete Kaution war zu meinem Zeitpunkt noch nicht in Rede, was im Jänner passiert ist, ob eine Kaution angeboten wurde oder nicht, weiß ich nicht. Wie gesagt, ich möchte das eigentlich nicht kommentieren.“

„Presse“-Recherchen zeigen: Diese Aussagen stehen im eklatanten Widerspruch zu einem Beschluss, der mit 21.Dezember 2007 datiert ist (siehe Faksimile). Der Beschluss des „Landesgerichts für Strafsachen Wien, Republik Österreich“ wurde von Bandion-Ortner in ihrer damaligen Funktion als Bawag-Richterin ausgefertigt und trägt auch ihre Unterschrift. Inhalt des Beschlusses: Die am 14.Februar 2007 verhängte U-Haft über Helmut Elsner wird wegen Fluchtgefahr fortgesetzt. In dem Schriftstück hält die jetzige Spitzenpolitikerin an gleich zwei Stellen fest, dass es ein Kautionsanbot gegeben habe.

Beschluss als Gegenbeweis

Auf den Seiten neun und zehn heißt es: „Im nunmehrigen neuerlichen Enthaftungsantrag vom 20.12.2007 wird als neues Argument gegen das Vorliegen der Fluchtgefahr lediglich vorgebracht, dass aufgrund des nunmehrigen besseren Gesundheitszustandes des Helmut Elsner nicht zu befürchten ist, dass sich dieser in eine Krankheit flüchten werde. Er könne sich des Weiteren als bekannte Person schwer verstecken, als gelindere Mittel würden eine Kaution in Höhe von 1 Million Euro bzw. ein Gelöbnis und die Hinterlegung des Reisepasses angeboten werden.“ Somit bestätigen sich auch die Angaben des Elsner-Anwaltes Elmar Kresbach, wonach er damals „ganz konkret den Erlag einer Haftkaution in der Höhe von 1 Million Euro angeboten“ habe. Klar ist freilich, dass dieses Anbot von der Richterin nicht akzeptiert wurde (Elsner sitzt nach wie vor hinter Gittern). So heißt es auf den Seiten 12, 13 des Beschlusses: „Gelindere Mittel können zur Abwendung des Haftgrundes der Fluchtgefahr in diesem Fall nicht herangezogen werden (...).“ Schließlich bestehe der Verdacht, dass „durch die Straftaten des Helmut Elsner“ ein großer Vermögensschaden zulasten der Bawag angerichtet worden sei. Somit ergebe sich eine „hohe Intensität des Haftgrundes, die keinesfalls durch eine Kaution in der Höhe von 1 Mio. Euro oder andere gelindere Mittel substituierbar ist.“

Indessen hat Elsner, wie berichtet, zwei Millionen Euro Kaution für seine Freilassung schriftlich angeboten. Er hat damit ein im Jänner dieses Jahres in Aussicht gestelltes Anbot verdoppelt. Diese beiden Anbote gingen freilich zu einer Zeit ein, als Bandion-Ortner bereits Justizministerin war.

Ruth Elsner und Anwalt Kresbach erklären das Zwei-Millionen-Euro-Anbot in einer Aussendung so: „Der Betrag von zwei Millionen Euro resultiert wesentlich aus einem von der damals noch als Richterin zuständigen und für den Fall verantwortlichen, nunmehrigen Justizministerin, Frau Mag. Bandion-Ortner, gegenüber beiden Verteidigern von Helmut Elsner, nämlich Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schubert sowie Dr. Elmar Kresbach, formulierten Vorschlag, nämlich das Kautionsanbot auf zum Beispiel zwei Millionen Euro zu erhöhen.“

Kommentar, S. 31

WAS BISHER GESCHAH

Helmut Elsner sitzt seit Mitte Februar 2007 in Wien in U-Haft. Anfang dieser Woche ließ er durch seine Anwälte den 11. Antrag auf Enthaftung einbringen. Alle vorherigen Anträge wurden zurückgewiesen. Die Gerichte gehen nach wie vor davon aus, dass Fluchtgefahr vorliege. Begründet wird dies mittlerweile damit, dass die (nicht rechtskräftige) Strafe einen „Fluchtanreiz“ darstelle.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2009)


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