Wird "Luft-100er" für Elektroautos abgeschafft?

Lufthunderter in Oberoesterreich
Lufthunderter in Oberoesterreichwww.BilderBox.com
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Laut einem Medienbereich soll der "Luft-100er" Anfang 2019 abgeschafft werden. Vom Umweltministerium heißt es, man müsse noch "viele rechtliche Fragen klären".

Laut einem Bericht der deutschen Wochenzeitschrift "Auto Bild" plant Österreich das Tempolimit für Elektroautos beim "Luft-100er" mit Jahresbeginn 2019 abzuschaffen. Das Umweltministerium dementierte dies gegenüber der APA. Natürlich gebe es "Überlegungen, ob Ausnahmen möglich sind", sagte Daniel Kosak, Sprecher des Umweltministeriums. Allerdings gebe es dafür noch keinen Zeitpunkt.

Denn für eventuelle Ausnahmen "müssen viele rechtliche Fragen geklärt werden". Noch sei es "verfrüht, die Überlegungen mit einem Datum zu versehen", sagte Kosak.

Die "Auto Bild" berichtete, dass ein entsprechendes Gesetz des Ministeriums bereits im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Demnach sollen E-Autos auf rund 300 Kilometern, in denen in Österreich die Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) von 100 km/h gilt, künftig 130 km/h fahren dürfen.

Zwei VfGH-Entscheidungen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bereits zweimal entschieden, dass Elektroautos für saubere Luft bremsen müssen. Bereits 2011 hat das Höchstgericht ausgesprochen, dass ein Tempolimit nach IG-Luft, das nicht nach Fahrzeugarten und Schadstoffausstoß unterscheidet, nicht unsachlich ist. Diese Position wurde vom VfGH im Februar 2017 bekräftigt. Anlass des Beschlusses war die Beschwerde des Besitzers eines E-Autos. Er machte geltend, dass sein Fahrzeug keine Luftschadstoffe ausstoße und ein entsprechendes Tempolimit auf der Westautobahn bei Linz ihn daher nicht betreffe. Der Gerichtshof widersprach.

Auch Lenker von Elektroautos müssen auf Autobahnen die Tempolimits gemäß dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) einhalten. Denn unterschiedliche Tempolimits für Pkw würden den Verkehrsfluss beeinträchtigen und damit die Verkehrssicherheit gefährden. Außerdem käme es zu einem "ungleichmäßigen Geschwindigkeitsverlauf". Außerdem betonte der Gerichtshof, dass dadurch "die Geschwindigkeitsbeschränkung aber ihren emissionsreduzierenden Effekt wenigstens teilweise verlieren" würde.

(APA)

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