U-Bahn-Streik: Gericht in Athen weist Einspruch ab

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Der Einspruch der Gewerkschaft richtete sich gegen Dienstverpflichtung. Bereits zuvor wurde der ausgerufenen Streik des Buspersonals für illegal erklärt.

Das Athener Verwaltungsgericht (Staatsrat) hat eine Eingabe der Gewerkschaft des U-Bahn-Personals abgewiesen. Diese hatte die am Donnerstag ausgesprochene Dienstverpflichtung mit dem Hinweis beeinsprucht, die Maßnahme verstoße gegen die griechische Verfassung sowie eine Reihe von internationalen Konventionen.

Mit einem Streik in der vergangenen Woche hatten die U-Bahn-Beschäftigten gegen die im jüngsten Sparpaket beschlossenen Gehaltskürzungen protestiert. Diese sollen nach Gewerkschaftsangaben bis zu 25 Prozent betragen. Freitag früh hatte die Bereitschaftspolizei ein U-Bahn-Depot gestürmt, um die Wiederaufnahme des Betriebs zu gewährleisten.

Auch Eisenbahn wird bestreikt

Ein Gericht in Athen hat einen am späten Samstagabend ausgerufenen Streik des Buspersonals für illegal erklärt. Die Fahrer der Busse und O-Busse wollten mit den bis Dienstag andauernden Arbeitsniederlegungen ihre Solidarität mit dem Athener U-Bahn-Personal bekunden.

Ebenfalls bestreikt wird bis zu diesem Montag die Eisenbahn. Davon ist auch der Anschluss mit der Vorortbahn und der Metro zum Flughafen betroffen. Sollten die Busfahrer trotz des gerichtlichen Verbots auf ihrem Streik beharren, ist der Athener Flughafen nur mit dem Taxi oder Pkw erreichbar.

(APA)

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