Deutschland erlaubt Klagen gegen US-Ratingagenturen

Maerkte warten auf Rating-Urteil von Standard & Poor's
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Die Opfer der Lehman-Pleite können hoffen. Der Bundesgerichtshof hat auf Klage eines Rentners die Zuständigkeit deutscher Gerichte anerkannt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat erstmals Schadenersatzklagen geprellter Anleger gegen US-Ratingagenturen vor deutschen Gerichten erlaubt. Die am Donnerstag bekannt gewordene Grundsatzentscheidung erging auf die Klage eines Rentners gegen die Ratingagentur Standard & Poor's (S&P). Der Mann fordert von S&P 30.000 Euro Schadensersatz für Lehman-Zertifikate die er im Mai 2008 auf Grundlage einer guten S&P-Bewertung (A+) gekauft hatte. (Az:III ZR 282/11)

Der BGH begründete die Zuständigkeit deutscher Gerichte damit, dass der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland hat und wies die Berufung von S&P gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurück.

Jens-Peter Gieschen, Bremer Anwalt des Klägers, begrüßte die Entscheidung: "Mit seinem Beschluss hat das höchste deutsche Zivilgericht letztlich den Weg frei gemacht für Schadenersatzklagen von tausenden Investoren, die im Vertrauen auf die amerikanischen Ratingagenturen zig Millionen Euro Verlust gemacht haben", erklärte Gieschen. Rund 50.000 Anleger in Deutschland haben Geld durch die Pleite der US-Bank Lehman Brothers verloren.

(APA/AFP)

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