Mr Green: „Zahlen Steuer, wenn wir Lizenz bekommen“

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Der Online-Glücksspielanbieter Mr Green hat eine Klage bei der EU-Kommission eingebracht.

Wien. Mit dem Plan, illegales Onlineglücksspiel zu unterbinden, hat das Finanzministerium einen alten Streit aufflammen lassen. Anbieter wie Bwin.party, Mr Green, William Hill und Bet-at-Home laufen seit Jahren gegen den Vorwurf Sturm, sie würden illegal agieren, weil sie keine österreichische Lizenz besitzen. Sie berufen sich auf ihre Lizenzen der EU-Länder Gibraltar und Malta. Das Finanzministerium steht auf dem Standpunkt, dass nur die Casinos-Austria-Tochter Lotterien, die die einzige Onlinekonzession besitzt, auf ihrer Plattform Win2day hierzulande Onlinespiele anbieten darf.

Das mit einer maltesischen Lizenz ausgestattete und an der Börse Stockholm gelistete Unternehmen Mr Green hat nun einen Schritt gesetzt, mit dem die verzwickte Causa ein für allemal geklärt werden könnte. „Wir haben eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht“, sagt Mikael Pawlo, Mitbegründer und Vorstand von Mr Green, im Gespräch mit der „Presse“.

Auslöser der Klage ist die Steuer von 40 Prozent (vom Bruttospielertrag), die Österreich von Onlinespiele-Anbietern seit 2011 einhebt. Diese ist Mr Green gleich mehrfach ein Dorn im Auge. Das Hauptargument: „Wir würden sehr gern eine Lizenz in Österreich haben, dieses Ansinnen wurde uns aber – so wie den Mitbewerbern – nicht gewährt“, erklärt Pawlo. „Die Republik bezeichnet uns deshalb als illegal – aber gleichzeitig werden wir als legaler Steuerzahler eingestuft.“ Diese Position sei inkonsequent und verstoße zudem gegen EU-Recht.

Außerdem pocht das vor acht Jahren von den drei schwedischen Unternehmern Fredrik Sidfalk, Henrik Bergquist und Mikael Pawlo gegründete Unternehmen auf die maltesische Lizenz. Diese erlaube es auf Basis der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, in ganz Europa Dienste anzubieten. „Wenn ein Land Onlineglücksspiel generell verbietet, dann ist das zu akzeptieren“, sagt Pawlo. „Es verletzt den Gleichheitsgrundsatz, wenn nur ein Anbieter das Recht hat.“

Der Manager lässt auch das Argument des Finanzministeriums, mit dem Verbot den Spielerschutz und den Kampf gegen Kriminalität zu stärken, nur bedingt gelten. Denn die Lotterien würden ihre Plattform aggressiv bewerben und stetig neue Produkte auf den Markt bringen.

Kunden und Umsatz nicht zuordenbar

Was die ganze Sache zudem noch verzwickter macht, ist der Umstand, dass im Onlinespiel die Kunden nicht regional zugeordnet werden können, womit auch kaum nachvollziehbar ist, wo Umsätze und Gewinne getätigt worden sind. In Europa variieren die Steuersätze stark.
Mr Green wünscht sich daher eine EU-weite Regelung, mit der die Streitpunkte beigelegt werden. Man wird sich gedulden müssen: Bestrebungen von Brüssel gibt es zwar schon seit Jahren, bisher aber ohne Ergebnis. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in diversen Causen viele Fragen offengelassen. Bis dahin wird Mr Green nicht um die Steuer herumkommen. Für den Zeitraum 2011 bis Mitte August 2014 wurden 108 Mio. Kronen (rund 11,5 Mio. Euro) gezahlt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2015)

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