Fleischlaberl-Raub: Frau nach 34 Dienstjahren gefeuert

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Eine 59-jährige Sekretärin in Deutschland hat sich am Chef-Buffet eine "Frikadelle" angeeignet. Sie wurde nun trotz mehrerer Jahrzehnte Arbeit für die Firma fristlos entlassen.

Weil sie eine Frikadelle aus Betriebseigentum verspeist hat, wird nun in Deutschland eine 59-jährige Sekretärin nach 34 Dienstjahren gefeuert. Magdalene H. arbeitete über Jahrzehnte durchgehend für den Bauverband Westfalen in Dortmund.

Der Vorfall hat sich im Juli ereignet. Frau H. bereitet einen Imbiss für die Teilnehmer einer Konferenz mit ihrem Chef vor und bekommt dabei Hunger. Sie packt daraufhin ein Fleischlaibchen zwischen die Hälften einer Semmel und ißt das Ganze. Ein anderer Mitarbeiter verrät sie, der Chef stellt sie zur Rede. Die Mitarbeiterin gibt sofort zu, die "Bulette"  gegessen zu haben. Schließlich dürfen die Mitarbeiter die Buffet-Reste auch essen, rechtfertigt sie sich. Der Chef sieht das anders und feuerte die Mitarbeiterin fristlos.

Beim Arbeitsgericht trafen sich gestern, Dienstag, Chef und Angestellte zu einem "Gütetermin", bei dem sogar der Richter appellierte, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln. Ohne Erfolg. Der Geschäftsführer des Bauverbands, Hermann Schulte-Hiltrop, ließ sich nicht erweichen. Schließlich gebe es hochsensible Daten in der Firma, er könne seiner Mitarbeiterin nicht mehr vertrauen. Die ganze Angelegenheit kommt nun vor Gericht.

"Manager trotz Fehlspekulationen mit dicken Abfindungen"

Der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen SPD, Michael Groschek, forderte am Mittwoch die Rücknahme der Kündigung. "Wir dürfen nicht dulden, dass Manager trotz Fehlspekulationen in Millionenhöhe dicke Abfindungen kassieren und kleine Leute wegen eines Brötchens auf die Straße gesetzt werden", sagte er. Dies sei "unmenschlich und unmoralisch". Groschek forderte die Mitgliedsunternehmen des Verbandes auf, Druck auf die Verantwortlichen auszuüben.

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten wurde. Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin überprüft, das die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte. Im baden-württembergischen Radolfzell kämpft eine 58-jährige Altenpflegerin um ihren Arbeitsplatz. Sie war fristlos entlassen worden, weil sie mehrere Maultaschen für den eigenen Verzehr mitgenommen hatte.

(mad)

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