Sammelklage gegen VW: Gericht erklärt sich für unzuständig

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Bei 15 weiteren Landesgerichten stehen Entscheidungen noch aus.

Korneuburg/Wien. Am Montag begann am Landesgericht Feldkirch der erste Sammelklageprozess in Österreich im Zuge des Dieselskandals. Stellvertretend für 280 Personen klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den VW-Konzern auf Schadenersatz. Die Richterin in Feldkirch behielt sich zum Prozessauftakt vor, über die Zuständigkeit des Gerichts zu entscheiden.

Das tat jetzt als erstes Landesgericht jenes in Korneuburg. Es erklärte sich für die VKI-Sammelklage unzuständig. Damit ist das Gericht der Argumentation von VW gefolgt, wonach Gerichte in Deutschland in der Frage zu entscheiden hätten. In Korneuburg geht es um 515 Fahrzeugbesitzer, die Schadenersatz wollen. Der VKI kündigte Rekurs gegen den Beschluss des Landesgerichts an.

Inklusive Korneuburg und Feldkirch hat der VKI bei 16 Landesgerichten in Österreich Sammelklagen gegen den Volkswagen-Konzern eingebracht. Insgesamt geht es um 9872 Personen, die Schadenersatz für ihre manipulierten Fahrzeuge fordern. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.01.2019)

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