Haben sich die drei deutschen Autokonzerne bei Abgassyssteme für Diesel- und Benzinmotoren abgesprochen? Laut "Spiegel" drohen dem "Autokartell" Strafen in Milliardenhöhe.
Wegen unerlaubter Absprachen bei Abgas-Systemen plant die Europäische Kommission einem Medienbericht zufolge Bußgelder von jeweils bis zu einer Milliarde Euro gegen die drei deutschen Autobauer BMW, VW und Daimler. Das berichtete der "Spiegel" am Freitag vorab ohne Quellenangabe. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager lässt bereits seit einiger Zeit prüfen, ob sich die Konzerne bei Abgas-Systemen für Diesel- und Benzinmotoren abgesprochen haben. Die drei Konzerne hatten bereits früh erklärt, sie unterstützten die Kommission in ihrer Arbeit. Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen lehnten sie seither weitere Stellungnahmen ab.
Die EU geht dem Verdacht nach, dass sich die Autobauer bei der Größe der Tanks für die zur Diesel-Abgasreinigung eingesetzte Harnstofflösung AdBlue illegal abgesprochen haben. Sie sollen dem Bericht zufolge zudem vereinbart haben, keine Partikelfilter in Ottomotoren einzubauen, mit denen der Ausstoß von gesundheitsgefährdendem Feinstaub hätte reduziert werden können.
Im Oktober 2017 waren EU-Kartellermittler bei den Autobauern vorstellig geworden, um Informationen und Daten zu sammeln. Daimler hatte damals bestätigt, dass sich der Konzern selbst bei der EU angezeigt habe, um als Kronzeuge einer möglichen Kartellstrafe zu entgehen. Volkswagen hatte nach eigenen Angaben einen Antrag bei der EU-Kommission auf Prüfung möglicher Wettbewerbsverstöße bei Gesprächen mit anderen Autobauern gestellt.
Die Kartellvorwürfe waren durch den "Spiegel" publik geworden. Damals berichtete das Nachrichtenmagazin, die fünf führenden Automarken Mercedes, BMW, VW, Porsche und Audi hätten sich seit den 90er Jahren in rund 60 geheimen Arbeitskreisen über Fahrzeugtechnik, Kosten, Zulieferer, Märkte und Strategien abgestimmt. Absprachen über technische Standards sind in der Automobilindustrie durchaus üblich. Die Frage ist, ob dabei womöglich gegen Wettbewerbsrecht verstoßen wurde. Die EU-Kommission hatte damals darauf hingewiesen, dass Inspektionen ein erster Schritt in den Ermittlungen seien und nicht bedeuteten, dass sich ein Unternehmen etwas zuschulden habe kommen lassen.
(Reuters)