Fußballstar Neymar gewinnt Markenstreit am EU-Gericht

Neymar
Neymarimago images / Jan Huebner
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Ein Portugiese, der sich die Markenrechte für den brasilianischen Fußballer gesichert hatte, blitzte vor Gericht ab.

Der brasilianische Fußballstar Neymar hat einen Rechtsstreit um die Markenrechte an seinem Namen vor dem EU-Gericht gewonnen. Die von einem Dritten angemeldete Marke "NEYMAR" sei nichtig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache T-795/17). Gegen das Urteil kann innerhalb von gut zwei Monaten noch beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Hintergrund des Falls war eine längere Auseinandersetzung zwischen dem brasilianischen Nationalspieler und Profi des französischen Erstligisten Paris Saint-Germain sowie einem Portugiesen. Dieser hatte sich 2013 die Markenrechte für "NEYMAR" in der EU für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert. Es bleibt nicht bei einem Vermerk. Der Portugiese meldet bis 2014 auch "NYM", "Neymar Footwear" und "NJR Neymar Jr" an. Das EU-Gericht kam nun zu dem Schluss, dass der Portugiese die Bekanntheit des Fußballers ausnutzen wollte.

Der Portugiese vertrieb offenbar nie Produkte unter seinen Labels. Außerdem ließ er auch "IKC Iker Casillas" und "Iker Casillas" eintragen - also wiederum den Namen eines überaus bekannten und erfolgreichen Fußballers. Der Verdacht liegt nahe, dass er sich die Marken nur sicherte, um sie später bei den Spielern geltend zu machen - und sie womöglich teuer zu verkaufen. Juristen nennen das "Bösgläubigkeit".

Gegen das Urteil kann innerhalb von gut zwei Monaten noch beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

(APA/red.)

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