Nicht jedes Tattoo passt zu einem Polizisten

Nicht jedes Tattoo passt zu einem Polizisten (Symbolbild).
Nicht jedes Tattoo passt zu einem Polizisten (Symbolbild).APA/AFP/JOEL SAGET
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„Omerta“ lässt Zweifel an Eignung aufkommen.

Im März 2018 gab Innenminister Herbert Kickl bekannt, dass Tätowierungen kein Ausschlussgrund mehr sind, um bei der Polizei aufgenommen zu werden. Bis dahin waren nur Tattoos erlaubt, die von einem kurzärmeligen Hemd verdeckt wurden. Nun zählt vielmehr, was sich der künftige Polizist in seine Haut tätowieren lässt. Das Tattoo darf keinesfalls das Vertrauen der Allgemeinheit in die Polizei beeinträchtigen.

Auch in Deutschland ist man im Umgang mit Tattoos bei der Polizei toleranter geworden. Ein Berliner Gericht entschied kürzlich: „Wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandenden Tätowierungen“ dürfe ein Bewerber nicht abgelehnt werden. Selbst ein Tattoo eines „gruseligen“ Frauenschädels sei kein Hinderungsgrund für die Einstellung in den Polizeidienst.


Das Landesgericht Berlin-Brandenburg sah das nun allerdings nicht so locker. Das Land Berlin dürfe eine Bewerbung für eine Stelle bei der Polizei ablehnen, wenn der Kandidat eine sichtbare Tätowierung trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründet. Im konkreten Fall hatte der Bewerber am Oberarm das Wort „Omerta“, Revolverpatronen und Totenköpfe auf seinem Oberarm tätowiert. Das Blöde dabei: „Omerta“ bezeichnet die Schweigepflicht bei der Mafia und verbietet als Teil des Mafia-Ehrenkodex die Zusammenarbeit mit den Behörden. Diese Aussage sei mit dem Polizeidienst inkompatibel, so das Gericht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.05.2019)

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