Griechenland-Schuldenschnitt: Investoren gehen leer aus

EZB siegt vor Gericht
EZB siegt vor GerichtBloomberg
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Anleger sträubten sich gegen den Zwangsumtausch bei Anleihen und klagten. Ein EU-Gericht stellte fest, dass dies kein unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentumsrechte sei.

Die EZB muss Privatanlegern laut einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) keinen Schadenersatz für Verluste bei der Umschuldung griechischer Staatsanleihen zahlen. Die Richter in Luxemburg wiesen am Donnerstag eine entsprechende Klage von Anleiheinvestoren ab, die 2012 aufgrund eines Zwangsumtausches griechischer Bonds Verluste erlitten hatten.

Die Anleger hätten zwar dem Tausch der Schuldentitel nicht zugestimmt. Dieser sei aber kein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Eigentumsrechte gewesen. Gegen das Urteil ist Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

Anfang 2012 hatte das hochverschuldete Griechenland nach langen Verhandlungen über dem Wege eines Schuldenschnitts Anleihegläubigern einen Umtausch ihrer Titel angeboten. Allerdings wurden danach auch jene Investoren zum Umtausch gezwungen, die sich zuvor nicht an dem freiwilligen Umtausch beteiligt hatten.

Die Kläger argumentierten, die Europäische Zentralbank (EZB) hätte Griechenland damals auf die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Umschuldung hinweisen müssen. Dadurch seien ihnen finanzielle Verluste entstanden, die die Euro-Wächter ihnen zu ersetzen hätten. Die Auffassung teilten die Richter nicht. In ihrem Urteil wiesen sie darauf hin, dass die EZB nicht verpflichtet gewesen sei, sich dazu zu äußern, ob das Land seine Verpflichtungen aus den entsprechenden Verträgen eingehalten habe.

(APA/Reuters)

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