Berlin will Mieten auf acht Euro pro Quadratmeter begrenzen

Berlin will Wohnen verbilligen. Auch bestehende Mieten könnten gesenkt werden.
Berlin will Wohnen verbilligen. Auch bestehende Mieten könnten gesenkt werden.(c) REUTERS (Annegret Hilse)
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In Berlin liegen nun Details zur geplanten Regelung vor. Auch in Österreich gibt es Mietobergrenzen – mit vielen Ausnahmen.

Berlin/Wien. Seit Längerem wird in Berlin über Mietbegrenzungen diskutiert, auch mögliche Enteignungen wurden ins Spiel gebracht. Mitte Juni hat sich der Berliner Senat auf die Eckpunkte für einen fünfjährigen Mietenstopp geeinigt, der im Oktober als Gesetz verabschiedet werden soll. Zudem sollen Mieten nach oben begrenzt werden. Nun hat die von SPD, Linken und Grünen dominierte Senatsverwaltung Details vorgelegt, die härtere Einschnitte vorsehen, als Mietervertreter gefordert hatten, berichtet der „Tagesspiegel“.

Wohnungen in Berlin sollen in den kommenden Jahren nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmeter (netto, kalt) kosten dürfen. Noch handelt es sich um einen „Entwurf“, am 15. Oktober soll er jedoch beschlossen werden und Anfang 2020 in Kraft treten. Danach sind je nach Erstbezug und Ausstattung der Wohnung Nettokaltmieten von 3,42 bis 7,97 Euro pro Quadratmeter möglich. 7,97 Euro darf man etwa für 1991 bis 2013 errichtete Wohnungen verlangen, 3,42 Euro für solche, die von 1919 bis 1949 erbaut wurden und weder über Sammelheizung noch Bad verfügen. Wer mehr bezahlt – in der Innenstadt werden Wohnungen um 15 Euro pro Quadratmeter vermietet –, kann eine Absenkung verlangen.

Allerdings sind Zuschläge vorgesehen, wenn der Eigentümer in den acht Jahren vor Inkrafttreten der Regelung Investitionen (etwa Wärmedämmung oder Heizanlagentausch) vorgenommen hat, deren Höhe ist aber gedeckelt.

Neubauten nicht betroffen

Die Lage der Wohnungen soll keine Rolle spiele. Nur für Wohnungen, die ab 2014 errichtet wurden, gilt die neue Regelung nicht.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wollte sich zu den Berichten nicht äußern. Eigentümervertreter üben heftige Kritik. „Wenn das so kommen sollte, werden Investitionen in den Wohnungsbestand und den Neubau vollständig abgewürgt“, sagte der Vertreter eines Berliner Wohnungsunternehmens der Berliner „Morgenpost“.

Berlin wäre das erste deutsche Bundesland mit einer solchen Regelung. Mietobergrenzen gibt es mit dem Richtwertsystem auch in Österreich, doch ist nur ein Teil der Mietverhältnisse davon betroffen. Der Richtwert gilt nur im Altbau (für bis 1945 errichtete Wohnungen). In Wien liegt er bei 5,81 Euro pro Quadratmeter. Doch gibt es viele Zu- und Abschläge (auch für die Lage), die das System unübersichtlich machen.  (b. l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2019)

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