Elsner blitzt vor Europa-Gericht ab

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Helmut Elsner bleibt mit seinen Beschwerden gegen die lange U-Haft erfolglos. Die Richter sehen keine Menschenrechtsverletzung. Im Zuge des Bawag-Skandals ist wurde er zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Wien/Straßburg. Helmut Elsner ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Frankreich) abgeblitzt. Der frühere Generaldirektor der Bawag hatte Beschwerden wegen seiner besonders langen und daher, so führte er aus, „unrechtmäßigen“ U-Haft und auch wegen politischer und medialer „Vorverurteilung“ eingebracht. Die Straßburger Richter stärken nun aber der österreichischen Justiz den Rücken und weisen Elsners Beschwerden in einer gestern, Dienstag, veröffentlichten Entscheidung als „unzulässig“ zurück.

Im Zuge des Bawag-Skandals ist Helmut Elsner zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der mittlerweile 76-Jährige hat damit die Höchststrafe für das ihm zur Last gelegte Verbrechen, nämlich Untreue, erhalten. Dem rechtskräftigen Schuldspruch liegen verlustreiche Spekulationsgeschäfte zulasten der Bank zugrunde.

Schon vor seiner Verurteilung war der einst streitbare Banker ungefähr vier Jahre in U-Haft gesessen. Ein Teil von zweieinhalb Jahren U-Haft wurde aber im Nachhinein in Strafhaft umgewandelt. Helmut Elsner hatte nämlich vor seiner Bawag-Verurteilung auch eine Strafe wegen eines von ihm gleichsam „verschenkten“ Bawag-Kredits an Ex-Konsum-Boss Hermann Gerharter hinnehmen müssen.

Keine „exzessive“ U-Haft

In seinen insgesamt sechs Anträgen an den EGMR, die bis Sommer 2008 eingebracht worden waren, beklagte sich Elsner über bereits 15 Monate U-Haft – damals wohl noch nicht ahnend, dass seine Zeit hinter Gittern noch wesentlich länger andauern sollte. Hinsichtlich dieser 15 Monate meint nun die zuständige Kammer des Gerichtshofes, dass die österreichischen Gerichte die innerstaatlichen Regeln in gültiger Form angewendet hätten. Auch sei insofern nicht von einer „exzessiven“ U-Haft-Dauer die Rede, da ja eben das Gerharter-Urteil (samt Haft) dazwischenkam. Und auch den behaupteten Bruch der Unschuldsvermutung durch kolportierte Politikeräußerungen wiesen die Hüter der Menschenrechtskonvention zurück, schließlich hätte Elsner ja innerstaatlich dagegen auftreten können. Das Argument Elsners, wonach ihm dies aufgrund seiner U-Haft nicht entsprechend möglich gewesen wäre, lässt die Straßburger Kammer nicht gelten. Schließlich habe Elsner aus der U-Haft heraus via seinen Anwalt auch diverse andere Beschwerden – eben etwa gegen die lange U-Haft – eingebracht.

Ruth Elsner kündigt „neue Runde“ an

Apropos Anwalt: Elsner ist damals von dem Wiener Advokaten Wolfgang Schubert vertreten worden. Dieser wird nun von Ruth Elsner, der Frau des Ex-Bank-Generals, scharf kritisiert. Diese schreibt auf ihrer Homepage (www.ruth-elsner.com): „Die Abweisung der Beschwerden, die von Dr. Wolfgang Schubert eingebracht wurden, kommt als keine große Überraschung. Der EGMR spricht von einer ausgesprochen schlechten Begründung (,manifestly ill-founded‘).“ Entscheidend ist für Ruth Elsner nun, dass die Abweisung der Beschwerden durch die zuständige Kammer des Gerichtshofes noch nicht rechtskräftig ist. Dieser Kammer bestand übrigens aus sieben Richtern unter kroatischem Vorsitz – auch unter Teilnahme Österreichs, vertreten durch der Wiener Juristin Elisabeth Steiner.

Elsners Ehefrau kündigt an, binnen der vorgesehenen Frist von drei Monaten die Große Kammer (Grand Chamber) des Gerichtshofes mit dem Fall befassen zu wollen. Straßburg habe auch deshalb abschlägig entschieden, weil die österreichische Justiz das Gerharter-Verfahren eingeschoben habe: „Also man sieht, wie unfassbar die österreichische Justiz hier agiert hat, genau wissend, dass man in Straßburg dann auch so argumentieren wird.“ Indessen stellt Elsner-Anwalt Jürgen Stephan Mertens eine neue Beschwerde an den EGMR in Aussicht. Darin wolle man nun auch die Verurteilung Elsners „an sich“ thematisieren. Das Justizministerium hingegen fühlt sich durch Straßburg vorerst bestätigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.05.2011)

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