Privatkredite: In Deutschland der Hit, in Österreich verboten

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In Deutschland, England und den USA gibt es zahlreiche Plattformen, die private Kreditgeber und Kreditnehmer zusammenbringen. In Österreich hat die FMA eingegriffen. Betreiber und Kunden der Plattform „Bankless Life“ stehen vor Gericht.

Wien. „Social lending“, also „soziales Verleihen“, nennt sich der aus den USA kommende Trend. Onlineplattformen vermitteln Kredite zwischen Privatpersonen und kassieren dafür eine Vermittlungsgebühr. Über die weltweit größte Seite prosper.com sind mittlerweile mehr als 280 Millionen Dollar verliehen worden. In Europa war Großbritannien mit dem 2005 gegründeten zopa.com Vorreiter. Auch Deutschland ist mittlerweile auf den Privatkreditzug aufgesprungen. Smava.de ist der meistgenutzte Anbieter. Nur in Österreich lässt das strenge Bankwesengesetz eine derartige Plattform nicht zu.

Das Prinzip ist überall gleich: Der Kreditnehmer stellt sein Projekt vor und erklärt, wofür er das Geld braucht. Die Besonderheit: Eine Kreditanfrage wird meist von mehreren Kreditgebern finanziert. Jeder kann sich den Anteil aussuchen, den er in ein bestimmtes Projekt stecken möchte.

Kreditklassen von A bis H

Die Ermittlung der Bonität läuft über ähnlich strenge Verfahren wie bei einer Bank. Bei Smava ist die Grundvoraussetzung ein Gehalt von mindestens 1000 Euro. Die Einstufung der Kreditwürdigkeit läuft über die Schufa, den deutschen Gläubigerschutzverband. Smava operiert mit verschiedenen Zinsklassen, von A bis H. Ein A-Kreditnehmer hat die höchste Bonität, ein H-Kreditnehmer die niedrigste. Je nach Klasse werden die Zinsen bestimmt. Zusätzlich erhebt das Portal eine Vermittlungsgebühr von 2,5 Prozent. Diese wird vom geliehenen Betrag gleich abgezogen. Generell liegt der finanzielle Vorteil dieser Plattformen eher auf der Kreditgeberseite. Denn der Kreditnehmer erhält zwar etwas einfacher einen Kredit als bei einer Bank, zahlt dafür aber in der Regel auch höhere Zinsen. Ausgefallene Kredite werden über einen Anlegerpool aufgefangen. Jeder Anleger zahlt als Kreditausfallversicherung eine Risikoprämie.

Verwaltungsstrafen für Gläubiger

Auch in Österreich gab es mit bankless-life.at eine vom Verein Nick2Nick betriebene Homepage zur Privatkreditvermittlung. Bis die FMA, die Finanzmarktaufsicht, davon Wind bekam. Der passende Paragraf im österreichischen Bankwesengesetz war schnell gefunden: „Der Begriff der Gewerbsmäßigkeit ist in Österreich besonders eng gefasst“, erläutert FMA-Mediensprecher Klaus Grubelnik. Zur Kreditvermittlung braucht es einen Gewerbeschein. Und den hatte Nick2Nick nicht. Privatpersonen ist der mehrmalige gewerbsmäßige Verleih von Geld nicht gestattet. Deshalb läuft nicht nur gegen den Plattformbetreiber Siegfried Fischer ein Verfahren, auch die Kreditgeber, die über die „Bankless Life“ vermeintlich legal Geld verliehen haben, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen.

Ein Ableger des „social lending“, das „crowd funding“, ist in Österreich allerdings schon legal. Startnext.at ist eine gemeinnützige Plattform, in der Künstler und Jungunternehmer ihre Projekte vorstellen und um Unterstützung werben können. Als Gegenleistung für den gespendeten Beitrag gibt es, sofern das Projekt realisiert wird, ein „Dankeschön“: bei einem Film z. B. Premierenkarten oder ein Meet and Greet. Wenn die angestrebte Summe nicht erreicht wird, bekommen alle Investoren ihr Geld zurück.

Das Budget für den Kinofilm zur deutschen Fernsehserie „Stromberg“ wurde auf diesem Weg gesichert. Das Dankeschön in diesem Fall: eine Beteiligung der „Spender“ an den Einnahmen. Die Produktionsfirma trifft damit zwei Fliegen auf einen Schlag: einerseits sichert sie die Finanzierung des Films, andererseits testet sie schon im Vorfeld die Akzeptanz ihres Projekts in der Fanbase.

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