Damit erhöht sich das Risiko für mögliche Investoren. Es wird der reguläre Kündigungsschutzprozess eingeleitet.
Der Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker in Deutschland wird einem Bericht zufolge den gekündigten Mitarbeitern in Güteverhandlungen keine Abfertigungen mehr anbieten. "Darauf haben wir uns am Donnerstag geeinigt", sagte der Verhandlungsführer der Gewerkschaft ver.di, Bernhard Franke, den "Stuttgarter Nachrichten". Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz reagierte damit auf die Kritik der Gewerkschaft.
Diese hatte sich darüber beschwert, dass nur Mitarbeitern, die geklagt hatten, eine Abfertigung angeboten wurde. Zuvor hatte die Insolvenzverwaltung Beschäftigten vor Gericht zwischen 500 und 1000 Euro als Abfindung vorgeschlagen. Von den 9500 ehemaligen Schlecker-Beschäftigten wehren sich nach Informationen der Zeitung mindestens 3.800 juristisch gegen ihre Kündigung.
Der Verzicht auf einen Vergleich während der Güteverhandlung führt allerdings zu mehr Risiken beim Investorenprozess. In diesem Fall nämlich kommt der reguläre Kündigungsschutzprozess in Gang. In Ausnahmefällen endet dieser vorm Bundesarbeitsgericht, sofern die Parteien sich nicht einigen.
(APA/Ag.)