Bund will ab 2014 nur elektronisch abrechnen

Bund will 2014 elektronisch
Bund will 2014 elektronisch(c) BilderBox (bilderbox.com)
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Der Staat treibt die seit Jahresbeginn vereinfachte Ausstellung elektronischer Rechnungen voran.

Wien/Kom. Nachdem die Ausstellung von elektronischen Rechnungen Anfang 2013 deutlich vereinfacht worden ist, möchte der Staat der mittels Mail, Web-Download oder eines anderen elektronischen Wegs (inklusive Fax) übermittelten Rechnung weiter zum Durchbruch verhelfen: Ab 1.Jänner 2014 akzeptiert der Bund als Leistungsempfänger nur noch elektronische Rechnungen. „Das betrifft auch den Wurstsemmel-Lieferanten für Veranstaltungen“, sagte Gabriele Hackl, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, vorige Woche beim Seminar Oberlaa der Österreichischen Gesellschaft der Wirtschaftstreuhänder.

Prüfpfad dokumentieren

Bisher war die elektronische Rechnung zu kompliziert, als dass sie sich zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs hätte durchsetzen können: Kaum jemand nahm den Aufwand einer qualifizierten elektronischen Signatur auf sich. Nunmehr müssen Unternehmen über die Zustimmung des Rechnungsempfängers hinaus nur noch einen ordnungsgemäß dokumentierten Prüfpfad einrichten, anhand dessen die Korrektheit der Rechnung nachvollzogen werden kann: von der Echtheit der Herkunft über die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung mit allen gesetzlichen Merkmalen bis zur Kontoverbindung. Auch elektronische Rechnungen müssen archiviert werden (im Zusammenhang mit Grundstücken bis zu 22 Jahre lang!) – wenn überwiegend mit Papier gearbeitet wird, ruhig auch in ausgedruckter Form. Hackl warnte davor, Rechnungen leichtfertig zu duplizieren: Was nicht als Duplikat gekennzeichnet ist, löst Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnungslegung aus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.03.2013)

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