Sepa: Die Angst vor leer geräumten Firmenkonten

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Das neue Lastschriftverfahren für Unternehmen sieht keine Möglichkeit mehr vor, eingezogene Beträge von der Bank zurückzuverlangen. Bei Fehlbuchungen ist das Geld fürs Erste weg, im schlimmsten Fall muss geklagt werden.

Wien. Viele Zahlungen laufen über Bankeinzug. Das Sepa-Zahlungssystem bringt auch dafür eine Änderung: Ein neues Lastschriftverfahren ersetzt die alten Abbuchungs- und Einzugsermächtigungen. Und zwar in zwei Varianten: einer verbrauchertauglichen (Direct Debit Core) und einer für Einzüge von Geschäftskonten (Direct Debit B2B, Firmenlastschrift).

Die Verbrauchervariante funktioniert im Wesentlichen wie bisher. Vor allem kann man nach wie vor, wenn ein Betrag vom Konto abgebucht wurde, innerhalb einer Frist von der Bank sein Geld zurückverlangen. Was man etwa dann macht, wenn irrtümlich zu viel abgebucht wurde. Oder wenn man eine gelieferte Ware aus irgendeinem Grund wieder zurückschickt.

Anders bei der neuen Firmenlastschrift: Bei dieser ist kein Rückgaberecht mehr vorgesehen. Der Einzugsberechtigte muss seinen Geschäftspartner zwar vor dem Bankeinzug verständigen. Notfalls kann man dann noch den Einziehungsauftrag löschen, um eine fehlerhafte Überweisung zu verhindern. Sobald das Geld aber abgebucht ist, kann man von der Bank nicht mehr verlangen, dass sie das wieder rückgängig macht.

Falsches Komma genügt

Ein Geschäftspartner, dem man eine Einzugsermächtigung gegeben hat, könnte einem also theoretisch das Konto leer räumen. Nicht unbedingt mit böser Absicht, ein irrtümlich falsch gesetztes Komma beim Abbuchungsbetrag reicht. Dann muss man warten, bis der Empfänger den Betrag zurücküberweist. Oder, im schlimmsten Fall, prozessieren. Für kleinere Unternehmen, bei denen alles über ein einziges Geschäftskonto läuft, ein eventuell sogar bedrohliches Szenario.

Nun passieren so gravierende Fehlbuchungen zum Glück nicht oft. Unternehmen, die viele Geschäftskunden haben, freuen sich zudem über das neue Verfahren, denn für sie bedeutet es, dass sie eingezogenes Geld fix als Eingang verbuchen können, sobald es auf ihrem Konto landet. Weniger begeistert sind deren Kunden – zumindest jene, denen dieser kleine, aber wesentliche Unterschied zum alten Lastschriftverfahren bereits aufgefallen ist. Einer davon ist Karel Krobath, Geschäftsführer des IT-Händlers und -Dienstleisters Enterprise IT. „Wir haben von Lieferanten bereits die Aufforderung bekommen, ihnen eine B2B-Einzugsermächtigung zu unterschreiben. Wir verweigern das aber“, sagt er. Notfalls breche man sogar die Geschäftsbeziehung ab. Das Risiko einer hohen Fehlabbuchung sei zu groß. „Und es kann ja auch passieren, dass das E-Mail, mit dem der Lieferant den Einzug ankündigt, nicht ankommt.“

Die Alternativen: die Finger vom Bankeinzug lassen und wieder auf Zahlschein umstellen. Oder die Core-Variante des Lastschriftverfahrens wählen, die nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen offen steht. Großhändler würden aber zum Teil auf dem B2B-Verfahren bestehen, sagt Krobath, der deshalb sogar schon sein Geschäftsmodell überdenkt. Konkret reduziere man den Hardwarehandel und setze immer mehr auf reine Dienstleistung: „Wir schicken unsere Kunden zum Einzelhändler, wo sie sich die Hardware selbst besorgen. Wir sagen ihnen ganz genau, was sie brauchen. Und kümmern uns dann nur mehr um die Software.“

Die gute Nachricht: Längst nicht alle Unternehmen verlangen von Geschäftskunden eine Firmenlastschrift. UPC etwa verwendet für Verbraucher wie Unternehmer das Core-Verfahren. Man wolle sich aber nicht mit unverdienten Lorbeeren schmücken, sagt UPC-Sprecher Siegfried Grobmann auf „Presse“-Anfrage. Man habe sich mit dem Businessprodukt noch gar nicht befasst, weil es noch nicht alle Banken anbieten. Was sie auch gar nicht müssen: Nur die Core-Variante ist für jede Bank Pflicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.02.2014)

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