Pyramidenspiel: Bank Austria haftet für Madoff-Betrug

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Der Oberste Gerichtshof hat erstmals die Bank Austria zu Schadenersatz an einen Anleger verurteilt, der mit einem von Bernard Madoff betriebenen Fonds viel Geld verlor.

Wien. 60.147,68 Euro samt Zinsen: Diesen Betrag muss die Bank Austria einem Anleger ersetzen, der durch ein groß angelegtes Pyramidenspiel des vermeintlichen Star-Investors Bernard Madoff geschädigt wurde. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Die Bank erhält im Gegenzug die völlig wertlosen Aktien des Herald Fund, die eine auf den Cayman Islands situierte Fondsgesellschaft ausgegeben hat und von denen der Mann im November 2007 genau 48,3243 Stück gekauft hat.

„Grober Sorgfaltsverstoß“

Warum haftet dafür ausgerechnet die Bank Austria? Weil sie damals in Österreich als Prospektkontrollorin arbeitete und den Verkaufsprospekt des Fonds mit ihrem Prüfvermerk billigte. Der OGH sieht darin einen „groben Sorgfaltsverstoß“ (5 Ob 26/14f). Es ist das erste Urteil des Höchstgerichts, mit dem die Bank für einen Fehler im Zusammenhang mit dem Betrugsfall Madoff einstehen muss.

Der heute 76-jährige Madoff, der zu besseren Zeiten immerhin Vorsitzender der Technologiebörse Nasdaq war, wurde 2009 in den USA zu 150 Jahren Gefängnis verurteilt. Mit seinem betrügerischen Schneeballsystem benützte er neu investierte Gelder anstatt sie zu veranlagen regelmäßig für Renditezahlungen an jeweils frühere Anleger und zu seiner persönlichen Bereicherung. Der weltweite Schaden ging in die Milliarden.

Beim Herald Fund, nur einer von vielen schädlichen Veranlagungen, bestand der entscheidende Fehler der Bank Austria darin: Sie hat widerspruchslos hingenommen, dass im Verkaufsprospekt ein „zentral risikoerhöhender Umstand“ nicht ausreichend deutlich erwähnt war. Bei dem Fonds lagen nämlich Verwaltung und Verwahrung des gesamten Vermögens bei derselben Person, und das schon seit der Gründung. „Der Prospekt verklausuliert die Tatsache, dass der Manager ohne jede Kontrolle über das Vermögen gänzlich verfügungsberechtigt ist, auch durch die missverständliche Formulierung, dass der Fonds Managern ,das Vermögen des Fonds zuteilen‘ kann“, schreibt der OGH. Diese Zuteilung sei mehrdeutig, wie auch bereits der Hinweis auf eine Mehrzahl von Managern irreführend sei.

Ein Verwalter und Verwahrer

Die Bank Austria wollte sich damit verteidigen, dass sowohl in den USA, wo Madoffs ominöser Managed Account saß, als auch auf den Cayman Islands dieselbe Person als Händler, Manager und Depotbank eingesetzt werden dürfe. Trotzdem verletzt, wie schon das Handelsgericht Wien erkannte, diese Konstruktion den im österreichischen Investmentfondsgesetz verankerten Trennungsgrundsatz: Die Verwaltungsebene, auf der die Anlageentscheidungen fallen, muss strikt von der Verwahrungsebene getrennt sein.

Nach Einschätzung des OGH haben die Vorinstanzen auch „das grobe Verschulden der Prospektkontrollorin zutreffend bejaht“: Ihr war nach ihrem eigenen Zugeständnis positiv bekannt, dass Madoffs Managed Account zum Zeitpunkt der Prüfung des Prospekts auch Verwahrer des Fondsvermögens war. „Dass es sich dabei um einen zentral risikoerhöhenden Umstand handelte, der die Malversationen des Madoff überhaupt erst ermöglichte, muss eine Großbank wissen“, so der OGH.

Ein mögliches Mitverschulden des Klägers oder seines Beraters, das darin liegen könnte, neben dem Prospekt nicht weitere Unterlagen studiert zu haben, sei zu vernachlässigen. Und ob die angebliche Depotbank in Luxemburg hafte oder die Finanzmarktaufsicht einen Fehler begangen habe, sei nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Die Vergangenheit mit Madoff-Fonds holt die Bank Austria nun also doch noch ein, nachdem sie schon mehrmals vor dem Höchstgericht siegte. Ein halbes Dutzend für die Bank positive Entscheidungen betrafen den – früher ebenfalls zu Madoffs System gehörenden – Primeo-Fonds. Bei diesem war allerdings an zwei Stellen des Prospekts klar ausgeschildert, dass der Fonds zur Zeit seiner Gründung von einem Manager in Form eines Managed Account geführt wurde.

Von einer Entscheidung, die den Herald Fonds gleich behandelte wie Primeo, rückt der OGH ab: Dort sei die Haftung schon deshalb verneint worden, weil ein allfälliger Mangel im Prospekt keinen Einfluss auf die Veranlagungsentscheidung des Klägers gehabt habe.

Die Bank Austria zeigt sich auf „Presse“-Anfrage verwundert über die neue Entscheidung. Sie werde sich weiter in allen Verfahren, die mit dem Madoff-Betrug in Verbindung stehen, vehement verteidigen, so ein Sprecher der Bank.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2015)

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