"Eine Art Parodieverbot": Der Puma-Pudel darf keine Marke sein

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Ein deutscher Designer wollte eine Parodie des Sportartikelherstellers Puma als eigene Marke sichern - ohne Erfolg.

Ein Hamburger Designer ist vor dem deutschen Bundesgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, eine Parodie des Sportartikelherstellers Puma als eigene Marke zu sichern. Der Beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats am Donnerstag in Karlsruhe. "Das ist grundsätzlich unlauter." Die Eigentumsrechte von Puma seien in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit.

Horn darf Design weiter verwenden

Das Original
Das Original

Die Eigentumsrechte von Puma seien in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit. Horn muss daher seine Pudel-Marke löschen, kann das Design aber weiter verwenden. Bereits die Vorinstanz hatte entschieden, dass der Designer auf die Ähnlichkeit zu der Raubkatzen-Marke gesetzt habe, um beim Konsumenten "Aufmerksamkeit zu erschleichen".Ein Markeninhaber kann die Löschung einer anderen Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, "der Grad der Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken jedoch so groß ist, dass die beteiligten Verkehrskreise sie gedanklich miteinander verknüpfen".

Puma und Horn kündigen weitere Klagen an

Die Marketingabteilung von Puma drohte kurz nach der Verhandlung mit Klagen: Es stehe Horn frei, sein Design  publizistisch zu verwenden, etwa in einer Satire-Zeitschrift, sagt der Leiter der Markenabteilung, Neil Narriman. Wenn aber weiter T-Shirts mit dem Logo verkauft würden, werde Puma wegen Markenverletzung dagegen vorgehen.

Auch der 62-jährige Horn will nicht aufgeben: "Damit werden wir uns nicht abfinden", sagter er nach der Urteilsverkündung der Deutschen Presse-Agentur. "Wir gehen weiter bis zum Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof." Er könne nicht nachvollziehen, dass ein Künstler für sein Werk nicht ebenso einen Markenschutz erhalten könne wie ein großes Unternehmen.

Anwalt: "Eine Art Parodieverbot"

Horns Anwalt Axel Rinkler räumt das ein: "Es ist ja gerade Teil einer Persiflage, dass an ein bestehendes Werk erinnert wird." Die T-Shirts mit dem springenden Pudel machten sich auf die gleiche Weise über ein Vorbild lustig wie ein Kabarettist, sagt Rinkler und fragt, ob es in dem Fall um "eine Art Parodieverbot" gehe.

(APA/dpa/Red.)

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