Haftungsrisiko schreckt "kleine" Wirtschaftsprüfer

Gute Ausbildung und Erfahrung schützen laut SOT-Partner Spritzey vor Strafe.

Wien. „Österreich fehlen die Wirtschaftsprüfer“ schrieb die „Presse“ vor kurzem (9. 2.). Dabei ging es vor allem um die lange Ausbildungsdauer von acht bis zehn Jahren: Ein Tort, der offenbar immer mehr Uni-Absolventen abschreckt, wie Aslan Milla, Berufsgruppenobmann der Wirtschaftsprüfer der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Senior-Partner bei PWC, betonte.

Die langwierige und gleichermaßen schwierige Berufsvorbereitung, die die Befähigung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer umfasst, ist freilich nicht der einzige Grund, warum sich die Reihen lichten. „Für viele kleine Kanzleien oder Einzelkämpfer ist das Risiko zu groß geworden, in die Haftung zu kommen“, sagt Friedrich Spritzey, Partner der SOT Süd-Ost Treuhand und gerichtlicher Sachverständiger, zur „Presse“.

Bis zu zwölf Mio. Haftung

Schließlich sind die Haftungssummen, die Prüfern laut § 275 UGB (Unternehmensgesetzbuch) bei Fahrlässigkeit drohen, beachtlich: Sie reichen in Stufen von zwei (kleine Firmen) bis zu zwölf Mio. Euro (Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Umsatz). Das könne sich eine kleine Kanzlei meist nicht leisten.

Das Risiko sei in der Tat nicht zu unterschätzen, schildert Spritzey: „Sie haben den Jahresabschluss eines Unternehmens nach bestem Wissen und Gewissen testiert. Geht die Firma allerdings in Konkurs, werden sie gefragt, warum sie unter dem Aspekt der Fortführung (going concern, Anm.) das Testat unterschrieben haben.“ Da müsse der Wirtschaftsprüfer eine lückenlose Dokumentation vorweisen können. Wenn nicht, drohe ihm eine Klage wegen Fehlprüfung. Meist werde der Masseverwalter aktiv. Passiert das oft? „Darüber – und auch über die Höhe der Zahlungen – spricht natürlich niemand in der Öffentlichkeit, aber es passiert natürlich“, meint Spritzey.

Ein spektakulärer Fall aus der Vergangenheit ist die Pleite der Grazer Bank für Handel und Industrie (BHI) im Jahr 1995. Die Urteile in den folgenden Prozessen waren bahnbrechend, was die Rolle der Prüfer – und auch den Schutz der Sparer betrifft.

Je mehr Routine und Erfahrung, desto geringer sei die Gefahr, dass man in die Bredouille komme. Gerade kleine Kanzleien hätten naturgemäß weniger Aufträge, was wiederum die Erfahrung schmälere. Außerdem fehle ihnen oft das professionelle schematisierte Instrumentarium. Checklisten, wie sie vor allem die „Big Four“ der Branche KPMG, Ernst & Young, Deloitte und PWC einsetzten, seien zwar nicht alles, sagt Spritzey. „Aber ganz ohne sie geht es nicht.“

Wenn nun in jüngster Zeit „spürbar“ viele Wirtschaftsprüfer auch bei der SOT anklopften, um sich der mittelständischen Sozietät anzuschließen, sei dies eine prinzipiell positive Marktbereinigung. „Wir erhalten dadurch ja auch neue Mandate.“ Aber à la longue fehlen Prüfer, denn Spritzey schätzt, dass von den knapp 2000 eingetragenen Wirtschaftsprüfern nur ein Drittel aktiv ist.

Prinzipiell findet Spritzey die strengen Regeln, denen Wirtschaftsprüfer unterworfen sind, gut. Denn: „Das ist ja auch ein Schutz für uns.“ In diesem Zusammenhang bricht er auch eine Lanze für die lange Ausbildung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. „Nur wenn Sie eine Bilanz erstellen können, kennen Sie auch die Tücken und Fallstricke.“ Man müsse steuerliche Zusammenhänge verstehen.

Aber nicht nur das: Es brauche viele Jahre praktische Erfahrung – die während der langen Ausbildung beginnt –, um das „Gspür“ für Fehlentwicklungen zu bekommen. Schließlich sollte der Wirtschaftsprüfer frühzeitig warnen und nicht erst im Nachhinein den Bestätigungsvermerk verweigern. „Formalisierte Checklisten können das nie ersetzen“, kann sich Spritzey Kritik an der „Prüfer-Maschinerie“ der Big Four nicht ganz verkneifen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2017)


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