All-in-Vertrag: "Im Zweifel" nur legale Überstunden gedeckt

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Sind durch ein Pauschalentgelt auch Überstunden gedeckt, die über das legale Maß hinaus geleistet werden? Im Zweifel nein, entschied das Oberlandesgericht Wien. Theoretisch könnte man aber auch das vereinbaren - wenn beide Seiten es so wollen.

Wien.Immer mehr Arbeitnehmer haben All-in-Verträge: Sie bekommen von ihrem Arbeitgeber ein Pauschalentgelt, mit dem auch Mehrleistungen abgegolten werden. Und zwar grundsätzlich alle – Mehrstunden, Überstunden, aber etwa auch Sonn- und Feiertagsarbeit oder Reisezeiten. Zumindest ist das die Intention der Arbeitgeber.

Dass diese Rechnung nicht immer aufgehen muss, ist unbestritten: Deckt das Pauschalentgelt die tatsächlich erbrachten Mehrleistungen über einen meist zwölfmonatigen Beobachtungszeitraum nicht ab, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Auszahlung der Differenz. Das geschehe oft nicht, warnen Gewerkschafter – denen aber auch übermäßig hohe Pauschalentgelte ein Dorn im Auge sind: In solchen Fällen liege es nahe, dass mehr Überstunden gemacht werden als laut Arbeitszeitgesetz zulässig sind, warnen sie.

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