Ex-Mitarbeiter wirft Turkish Airlines politisch-religiöse Kündigung vor

The logo of Turkish Airlines (THY) is pictured on the wing of a Boeing 737-900 ER aircraft as it gets ready to land at Ataturk International airport in Istanbul
The logo of Turkish Airlines (THY) is pictured on the wing of a Boeing 737-900 ER aircraft as it gets ready to land at Ataturk International airport in IstanbulREUTERS
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Ein Ex-Mitarbeiter aus Wien klagt die Fluglinie Turkish Airlines. Er sagt, er sei gekündigt worden, weil er nicht an den Freitagsgebeten teilgenommen habe.

Ein Mitarbeiter des Wiener Büros der staatlichen türkischen Luftlinie Turkish Airlines hat seinen Arbeitgeber geklagt, weil er sich aus politischen und religiösen Gründen gekündigt sieht, berichtet der "Standard". Der Mitarbeiter wirft seinem ehemaligen Arbeitgeber vor, er sei erst degradiert und dann gekündigt worden, weil er an den Freitagsgebeten nicht teilgenommen habe. Politisch sei er nicht aktiv aber er bezeichnet sich als "liberalen Freigeist".  Er sei am 15. Juli, dem Tag des Putschversuches in der Türkei, freigestellt und dann gekündigt worden.

Turkish Airlines werfen ihm hingegen nachweisbare Pflichtverletzungen vor (so habe er etwa einen Piloten unerlaubt für die Businessclass upgegradet) und weisen jeden Zusammenhang zwischen der Kündigung und dem Putschversuch von sich. Vielmehr hätten dem Kläger die neuen Arbeitsbedingungen nicht gepasst. Turkish-Airlines-Anwalt Mehmet Saim Akagündüz weist einen politischen Zusammenhang zurück: "Der Kläger nützt die in den Medien omnipräsenten Themen für seine Sache", sagte er im Gerichtssaal. 

AKP-nahe Personen eingestellt

Ganz anders sieht das der Kläger: Seit vor drei Jahren ein neuer Regionalmanager nach Österreich kam, habe sich die Situation geändert, sagte der gekündigte Mitarbeiter laut "Standard".  Unter seiner Ägide seien 17 der 23 Mitarbeiter "hinausgeekelt" oder gekündigt worden. Die neuen Mitarbeiter seien alle AKP-nahen Vereinen zuzurechnen.

Die Verhandlung steht erst am Anfang. Das Arbeits- und Sozialgericht muss nun zunächst mittels Gutachten die soziale Verträglichkeit der Kündigung prüfen.

>>> Bericht auf "derstandard.at"

(APA/Red)

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