Sprung von Biergartenmauer war ernüchternd

gemeinsames Zuprosten und Ansto�en mit einer Mass Bier im Biergarten in M�nchen Bayern Deutschland
gemeinsames Zuprosten und Ansto�en mit einer Mass Bier im Biergarten in M�nchen Bayern Deutschland(c) imago/ Ralph Peters
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Münchner Biergärten sind an lauen Sommerabenden gemütlich. Da kann es schon passieren, dass der Gast erst weit nach Mitternacht bemerkt, dass er sich mittlerweile schon alleine in dem vom Wirt bereits versperrten Biergarten befindet.

So erging es einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter einer medizinischen Gesellschaft auf einer Dienstreise zu einem Kongress. Nach der Begrüßungsveranstaltung setzten sich die beiden noch in besagten Biergarten zusammen, um den folgenden Kongresstag zu besprechen, an dem der Mitarbeiter auch einen Vortrag hätte halten sollen.

Nachdem die beiden in der Nacht keine offene Tür mehr aus dem Gastgarten fanden, beschlossen sie, im Dunklen auf die 1,80 Meter hohe Begrenzungsmauer des Biergartens zu klettern und von dort in die Freiheit zu springen. Keine gute Idee, wie der Mann beim unsanften Aufprall bemerken musste. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte einen Fersenbeintrümmerbruch, eine Fraktur der großen Zehe sowie diverse Prellungen.

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter weigerte sich, diesen Unfall als Dienstunfall zu qualifizieren, und lehnte jede Leistung ab. Der Verletzte klagte die Unfallversicherung deshalb, allerdings ohne Erfolg. Der Unfall sei auf „völlig unvernünftiges und unsinniges Verhalten des Versicherten“ zurückzuführen, sagte der Oberste Gerichtshof. Der Kläger habe sich einer für jedermann leicht erkennbaren Gefahr ausgesetzt, anstatt sich seines Mobiltelefons zu bedienen, um sein Hotel, die Polizei oder die Feuerwehr anzurufen.

Ansprüche auf Leistungen der Unfallversicherung hat er damit definitiv verwirkt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2017)


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