Biss der Woche: Schrotkugel im Gulasch führte zu Dienstunfall

Wildgericht
Wildgericht(c) imago/CHROMORANGE
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Hirschgulasch wird mit Wacholder, Lorbeer, Thymian und Majoran gewürzt. Unüblich sind Schrotkugeln als Zutaten.

Dass sie dennoch drin sein können, musste eine deutsche Polizeihauptmeisterin – schmerzlich – erfahren, als sie bei einer dienstlichen Weihnachtsfeier diese Speise orderte und sich einverleibte. Sie biss dabei nämlich auf eine Schrotkugel und erlitt Absplitterungen gleich auf drei Zähnen.

Ein teures Essen, wie die Polizistin beim Zahnarzt erfahren musste. Er stellte für die Reparatur der Zähne einen Betrag von 520,56 Euro in Rechnung. Für die Beamtin stand aber ohnehin fest: Nicht sie habe die Kosten für die Behandlung zu berappen, sondern selbstverständlich ihr Dienstgeber. Schließlich läge auf der Hand, dass es sich beim Schrotkugelbiss um einen Dienstunfall handle, war das Ganze doch bei einer dienstlichen Veranstaltung passiert. Ergo hätte der Dienstherr die 520,56 Euro zu zahlen.

„Sicher nicht“, so der Standpunkt ihres Arbeitgebers. Beim Essen hätte es sich um den privaten Teil der Weihnachtsfeier gehandelt, mit dem dienstlichen Geschehen habe es rein gar nichts zu tun. Schließlich habe jeder Teilnehmer sein Essen à la carte bestellen können und auch selber bezahlen müssen.

Doch juristisch hatte der Dienstgeber mit dieser Argumentation keinen Erfolg. Er muss für die Folgekosten des Bisses aufkommen, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem aktuellen Urteil. Eine Weihnachtsfeier werde nicht zu einer privaten, bloß weil der Dienstherr nicht bereit ist, sämtliche Kosten dafür zu übernehmen. Die Klägerin sei quasi gezwungen gewesen, das Essen zu sich zu nehmen, um an der Feier teilnehmen zu können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.04.2017)

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