Wenn Roboter Menschen ihren Job wegschnappen

Chalermpon Punnotok, CEO of CT Asia Robotics gives a hand to a robot during an interview with Reuters in Bangkok
Chalermpon Punnotok, CEO of CT Asia Robotics gives a hand to a robot during an interview with Reuters in Bangkok(c) REUTERS (ATHIT PERAWONGMETHA)
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Dürfen Unternehmen Mitarbeiter einfach durch Roboter ersetzen? Ein Arbeitsrechtsexperte hat da Zweifel – denn jemanden gegen eine billigere
Arbeitskraft auszutauschen, geht ja auch nicht so ohne Weiteres. Durchaus möglich, dass Gerichte da bald Parallelen ziehen werden.

Wird wirklich bald jeder zweite Job von einem Roboter übernommen werden? Oder wird sich eher bewahrheiten, was optimistischere Studien prognostizieren, wie die jüngst veröffentlichte des IHS? Dass nämlich „nur“ neun Prozent der Jobs der Digitalisierung zum Opfer fallen werden? Wer weiß. Aber ob es nun mehr oder weniger Menschen sind, die ihren Arbeitsplatz an eine Maschine abtreten müssen: Jeder, den es trifft, wird mit seinem Schicksal hadern. Welche Optionen hat man dann aber? Bleibt einem nur Frust – und der Gang zum AMS? Ein Arbeitsrechtler, mit dem die „Presse“ gesprochen hat, sieht das weniger düster: Von Fall zu Fall könnte es sich lohnen, um den Job zu streiten, lässt Philipp Maier, Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker & McKenzie, durchblicken. Und rät Arbeitgebern, sich beim Einsatz von Robotik, die menschliche Arbeitsschritte ersetzt, künftig mehr Gedanken darüber zu machen, ob und wie sich daraus resultierende Kündigungen rechtfertigen lassen.

Soviel vorweg: Es gibt dazu noch keine Judikatur. Was es aber gibt, ist eine gefestigte Rechtsprechung zum Thema „Austauschkündigung“. Und die lässt sich möglicherweise auf Fälle übertragen, in denen kein anderer Mensch, sondern eine Maschine jemandem den Job wegschnappt. Von einer Austauschkündigung spricht man, wenn jemand nur deshalb seinen Job verliert, weil ihn sein Arbeitgeber durch eine andere, billigere Arbeitskraft ersetzen will. „Eine solche Kündigung ist laut Judikatur von vornherein sozialwidrig“, sagt Maier. Das bedeutet, man kann sich mit Erfolg dagegen wehren.

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