Dienstnehmer ab 50, die neu eingestellt werden, haben künftig keinen erhöhten Kündigungsschutz mehr. Aber was ändert das faktisch? Und was kann es bewirken?
Für Arbeitnehmer ab 50, die neu eingestellt werden, gilt ab 1. Juli kein erhöhter Kündigungsschutz mehr. Das beschloss der Nationalrat Anfang März, die Regierungsparteien griffen dabei einen Antrag der Neos auf. Man erhofft sich dadurch bessere Jobchancen für Ältere. Aber was beinhaltet die Neuregelung konkret? Und was ändert sich dadurch wirklich für Unternehmen und Arbeitnehmer?
Neu gefasst wurde eine Bestimmung im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), es geht um die Möglichkeiten, eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anzufechten. Dabei sind laut Gesetz eine langjährige Dienstzeit, aber auch das höhere Alter eines Mitarbeiters – und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess – besonders zu dessen Gunsten zu berücksichtigen. Das gilt künftig aber ausdrücklich nicht für Dienstnehmer, die schon bei der Einstellung mindestens 50 Jahre alt waren. Ihr Kündigungsschutz wird damit formal dem allgemeinen angeglichen, der auch für deutlich jüngere Arbeitnehmer gilt.