Hausverkauf: Wofür gilt die Steuerbefreiung?

Das Wohnzimmer eines leerstehendes Hauses mit frisch gestrichenen W�nden Symbolfoto Immobilienmarkt
Das Wohnzimmer eines leerstehendes Hauses mit frisch gestrichenen W�nden Symbolfoto Immobilienmarkt(c) imago/Manngold (imago stock&people)
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Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs beunruhigte Hauseigentümer. Zum Teil gibt es aber Entwarnung.

Verkauft jemand sein Eigenheim, ist der dabei erzielte Gewinn unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) befreit – konkret dann, wenn man dort für eine bestimmte Zeit den Hauptwohnsitz hatte. Aber wofür genau gilt das? Für das Haus samt Grundstück, unabhängig von der Größe? Oder, wie es bisher von der Finanzverwaltung gehandhabt wurde, für das Gebäude und bis zu 1000 Quadratmeter Grundfläche?

Darum ging es in einem Rechtsstreit, der sich durch alle Instanzen zog – und Hausbesitzern ein Wechselbad der Gefühle bescherte: Denn während das Bundesfinanzgericht die Steuerbefreiung großzügig auslegte und auf die gesamte Liegenschaft, ungeachtet der Größe, bezog, erteilte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – wie berichtet – einer so weiten Interpretation eine Absage: Dem Eigenheim sei so viel Grundfläche zuzuordnen, wie „üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist“, heißt es in der Entscheidung. Wie viel konkret, sei nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (Ro 2015/15 /0025-4).

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