Swap-Prozess: Auf der Suche nach einem Schaden

BEGINN PROZESS IM SALZBURGER FINANZSKANDAL 'SWAP-DEAL ZWISCHEN STADT UND LAND': RAUS / SCHADEN
BEGINN PROZESS IM SALZBURGER FINANZSKANDAL 'SWAP-DEAL ZWISCHEN STADT UND LAND': RAUS / SCHADENAPA/FRANZ NEUMAYR
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Ist bei der Übertragung der Swaps von der Stadt Salzburg an das Land Schaden entstanden? Diese Frage hat derzeit das Landesgericht Salzburg zu klären. Von der Antwort hängt ab, ob es zu Verurteilungen kommt.

Ist bei der Übertragung der Zinstauschgeschäfte (Swaps) von der Stadt Salzburg auf das Land Salzburg im September 2007 ein Schaden entstanden? Um diese Kardinalfrage dreht sich alles bei dem Strafprozess, der Anfang Juni am Straflandesgericht begonnen hat. Sieben Angeklagte – darunter Salzburgs amtierender Bürgermeister Heinz Schaden und der ehemalige Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus (beide SPÖ) sowie die schon zwei Mal verurteilte frühere Landesmitarbeiterin Monika Rathgeber – müssen sich dort wegen des Verdachts der Untreue verantworten.

Zur Erinnerung: Seit 1.Jänner 2016 ist das Delikt der Untreue in § 153 Strafgesetzbuch neu geregelt. Untreu kann demnach nur handeln, wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen wissentlich missbraucht und dadurch einem Dritten einen Schaden zufügt. Kurz gesagt: Ohne Schaden keine Untreue.

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