Liste Pilz bringt auch Strafantrag gegen VW ein

NR-WAHL: PK PETER PILZ 'ENTSCHEIDUNG UeBER KANDIDATUR'
NR-WAHL: PK PETER PILZ 'ENTSCHEIDUNG UeBER KANDIDATUR'APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Partei von Peter Pilz hat einen Strafantrag gegen VW eingebracht. Der ehemalige VIK-Jurist Peter Kolba nutzte die Gelegenheit, seine politischen Forderungen zu formulieren.

Peter Kolba, ehemaliger Jurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und nunmehr eines von nur vier Mitgliedern der Partei von Peter Pilz, hat bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen VW eingebracht. Es geht um den Vorwurf manipulierter Abgasmessungen aber auch um die Bildung eines Kartells.

Die Strafanzeige wegen Kartellbildung sei neu, sagte Kolba, der vor Jahren noch beim VKI bereits eine ähnliche Strafanzeige initiiert hatte, die bereits zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geführt hat. Denn damals habe man von dem Kartell noch nichts gewusst. Der Vorwurf, dass sich fünf große Autohersteller über Jahre abgesprochen hätten, ist erst seit kurzem bekannt.

Außerdem habe man mit Unterstützung des Anwalts Michael Poduschka die Anzeige nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eingebracht, damit das Thema "nicht heimlich vom Tisch gewischt wird", so Kolba, der der WKStA vorwarf, keine Ermittlungen geführt zu haben beziehungsweise erst nach einer VKI-Beschwerde auf Druck der Oberstaatsanwaltschaft aktiv geworden zu sein.

Dem tritt der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, Michael Klackl, entschieden entgegen. Es habe zwar eine Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft gegen die WKStA gegeben. Die Oberstaatsanwaltschaft habe aber keinen Handlungsbedarf gesehen, weil die WKStA bereits alle erforderlichen Ermittlungsschritte gesetzt hatte. "Monate" vor der Beschwerde seien die Ermittlungen aufgenommen worden, nachdem aus Deutschland die angeforderten Informationen übermittelt worden seien.

Ansprüche verjähren bald

Betroffenen Konsumenten empfiehlt Poduschka, Ansprüche beim VKI oder bei der von Kolba mitbegründeten Plattform Cobin Claims, bei der Poduschka im Beirat sitzt, geltend zu machen. Nur wer eine Rechtsschutzversicherung habe, sei gut beraten, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Ansprüche müssten aber bald geltend gemacht werden. Der Verjährungsverzicht der Händler laufe Ende 2017 ab, Ansprüche gegen VW verjähren am 17. September 2018.

Kolba nutzte die Gelegenheit, in seiner neuen Rolle als Politiker Forderungen für die Zeit nach der Nationalratswahl zu formulieren. So solle es rasch in Österreich die Möglichkeit für eine Gruppenklage geben. Ähnlich wie in den Niederlanden sollte ein Vergleich eines Unternehmens für alle gelten, die nicht ausdrücklich ausgenommen sein wollen (opt-out). Das bringe auch Unternehmen mehr Sicherheit. Die Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Erkennen eines Schadens sei zu kurz. Auch für Streu- und Bagatellschäden wünscht sich Kolba eine Verbandsklage zur Abschöpfung allfälliger Gewinne. Über diese Fragen solle man sich nach der Wahl "sinnvoll und sachlich zusammensetzen" und eine für Österreich gute Lösung finden, so Kolba.

(APA)

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