Haftet ein Fahrlehrer für den Unfall des Fahrschülers?

Fahrschule - Motorradausbildung
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Ein ermüdeter Fahrschüler verletzt sich mit dem Motorrad. Den Fahrlehrer trifft ein Mitverschulden, befand der OGH.

Wien. Ein Mann hatte bereits den Führerschein B und wollte nun auch jenen für Motorräder bis 125 ccm erwerben. Er buchte deshalb die dazu notwendigen Fahrstunden am Stück von 12 bis 18 Uhr.

Zuerst übte er unter Anleitung des Fahrlehrers auf einem leicht zu lenkenden Motorrad mit 250 ccm. Nach der dritten Übungsstunde erlaubte ihm der Fahrlehrer auf sein Bitten hin die Benützung eines schwereren Motorrads mit 650 ccm.

Zuvor wies er den Fahrschüler jedoch darauf hin, dass diese Maschine gefährlicher sei, als die bisher von ihm gefahrene. Überdies ermahnte er ihn beim Fahren mehrfach, nicht so schnell zu fahren. Nach der vierten Stunde der praktischen Ausbildung stürzte der bereits ermüdete Kläger während einer Kurvenfahrt und verletzte sich.

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