Nach Wohnungsbrand: Streit ums Kleingedruckte

Bei einem Wohnungsbrand kann großer Schaden entstehen.
Bei einem Wohnungsbrand kann großer Schaden entstehen.APA
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Die Kundin meldete ihren Umzug nicht, der Versicherer muss den Brandschaden trotzdem zahlen.

Wien. Es gehört zu den Dingen, die zwar im Kleingedruckten stehen, auf die man im Stress einer Übersiedlung aber fast immer vergisst: den Wohnungswechsel bei der Haushaltsversicherung zu melden. Besonders unangenehm, wenn es dann in der neuen Wohnung zu einem Brand kommt, der die gesamte Einrichtung ruiniert. Und der Versicherer daraufhin aufs Kleingedruckte pocht.

Genau das passierte einer Versicherungskundin im September 2014. Es folgte ein Prozess, der durch alle Instanzen ging. Die Klägerin hatte eine Polizze für eine 90-Quadratmeter-Wohnung abgeschlossen und eine Versicherungsart gewählt, bei der sich die Versicherungssumme – konkret 126.000 Euro – nach der Nutzfläche der Wohnung richtete. Später zog sie in eine neue, größere Wohnung mit 116 Quadratmetern. Dort geschah dann das Unglück. Den Schaden, der durch den Wohnungsbrand entstand, bezifferte die Frau mit mehr als 84.000 Euro.

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