Tattoo der Woche

Deutschland: Polizisten dürfen Tattoos tragen

Löwenkopf am Unterarm ist kein Eignungsmangel.

Ein junger Mann aus Nordrhein-Westfalen wollte unbedingt Polizist werden. Er bewarb sich daher dieses Jahr für den Polizeidienst. Doch seine Bewerbung prüfte das zuständige Amt gar nicht näher. Ein großflächiges Löwenkopf-Tattoo (20 x 14 Zentimeter) schmückt nämlich die Innenseite seines Unterarms.

Für die Behörde ein ausreichender Grund, um ihn vom Auswahlverfahren sofort auszuschließen. Ihr Argument: Zwar bestünden gegen das Motiv als solches keinerlei Bedenken, doch ist die Autorität des Polizeibeamten durch derart markante Körperkunst gefährdet.

Mit ihrer Entscheidung hielten sich die zuständigen Beamten an einen Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums: Demnach stellen große Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen einen absoluten Eignungsmangel der Bewerber da. Sichtbare Körperstellen sind nach diesem Erlass jene, die beim Tragen der polizeilichen Sommeruniform sichtbar sind.

Diese aus seiner Sicht unzeitgemäße Begründung nahm der Bewerber nicht hin und reichte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Rechtsschutz ein. Und dort sind die Richter eindeutig aufgeschlossener, denn sie gaben dem tätowierten Bewerber recht: Es gebe durchaus Belege für einen „gesellschaftlichen Wandel“, deshalb seien Tätowierungen bei Polizeibeamten heute durchaus zu tolerieren, so ihre Rechtsansicht. Einen Eignungsmangel nur mit einer Tätowierung zu begründen ist daher rechtswidrig. Freilich, nicht jedes Tattoo ist zu tolerierend. Ein gewaltverherrlichendes Motiv ist auch nach Meinung des VG Düsseldorf ein Ausschlussgrund.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.08.2017)

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