Zusammenschlüsse

Umsatzsteuer: Durch EuGH-Urteile drohen Bankkunden Mehrkosten

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Gemeinsame Dienstleister von Banken und Versicherungen müssen künftig mit Umsatzsteuer fakturieren. Das könnte an den Kunden hängenbleiben.

Wien. Auf Kunden heimischer Banken, Versicherungen und Pensionskassen könnten neue Kosten zukommen. Grund sind EuGH-Urteile, die den Instituten eine Umsatzsteuerpflicht bescheren, die sie bis jetzt, jedenfalls in Österreich, nicht hatten. Es geht um Geschäfte mit ausgegliederten, gemeinsamen Firmen, die für die Institute etwa IT- oder Kundenserviceleistungen erbringen. Vor allem sind solche Zusammenschlüsse für Sektorbanken, z. B. Sparkassen, von Bedeutung.

Nach österreichischem Recht dürfen diese Firmen ihren Auftraggebern Rechnungen ohne Umsatzsteuer (USt) ausstellen. Für die Institute ist das wichtig, „weil sie selbst zum Großteil unecht steuerbefreite Leistungen erbringen“, erklärt Michaela Petritz-Klar, Steuerexpertin bei Taylor Wessing in Wien. Sie fakturieren also selbst überwiegend ohne USt. Und können daher nur in sehr beschränktem Ausmaß einen Vorsteuerabzug geltend machen.

Mit diesem umsatzsteuerfreien Leistungsbezug muss es nun aber – laut EuGH – ein Ende haben. Mehrere diesbezügliche Streitfälle, allerdings nicht aus Österreich, waren vor dem Gerichtshof gelandet, die Generalanwälte vertraten konträre Ansichten. Durchgesetzt hat sich Juliane Kokott mit einer eher formalistischen Linie: Demnach darf es die Befreiung nur bei dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten geben. „Die österreichische Steuerbefreiung hat damit keine unionsrechtliche Grundlage mehr“, sagt Petritz-Klar. „Der Gesetzgeber wird reagieren müssen.“

Keine Rückwirkung

Die gute Nachricht sei, dass es laut EuGH wenigstens keine Rückwirkung gibt, sagt Rechtsanwältin Sybille Novak, Partnerin bei CMS Reich-Rohrwig Hainz. „Die Vergangenheit wird nicht angetastet.“ Und das heimische Gesetz gilt vorerst auch weiter. „Aber nach den Wahlen wird sehr rasch etwas geschehen müssen“, meint auch Novak. Sie rechnet mit einer Neuregelung im kommenden Jahr.

Was können die Banken jetzt tun? Zum Beispiel Umgründungen überlegen – von Wiedereingliederungen bis zu Organschaftslösungen. Einfach ist das nicht: Insourcing kommt teuer, für Organschaft gibt es enge rechtliche Grenzen. Denkbar wäre auch, dass die Töchter selbst Bankleistungen erbringen: „Dann wären sie ebenfalls von der USt befreit“, sagt Petritz-Klar.

Gefragt seien kreative neue Lösungen, bestätigt auch Novak. Wobei sich abzeichnet, dass es große Institute damit leichter haben werden als kleine, die schon aus Kostengründen auf Zusammenschlüsse angewiesen sind. Es gibt aber auch einen Zusammenschluss, an dem alle beteiligt sind, Kleine wie Große: die Austrian Reporting Services GmbH, die das gemeinsame Meldewesen abwickelt. Wollte man diese umgründen, müssten sich Konkurrenten einig werden – ein schwieriges Unterfangen.
Und wenn es nicht gelingt, die Mehrbelastung – Millionenbeträge, wie Novak sagt – wieder loszuwerden? Dann werden die Kunden die Rechnung zahlen. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.10.2017)

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