Freigabe rezeptfreier Medikamente: DM blitzt beim VfGH ab

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Nicht präzise genug formuliert: Höchstrichter wiesen den Prüfantrag zurück.

Wien/Wals. Die Drogeriekette DM will hierzulande schon länger rezeptfreie Medikamente in die Regale stellen – um einiges günstiger als in Apotheken. Derzeit scheitert das aber weitgehend an der Rechtslage, die – von Ausnahmen abgesehen – die Abgabe außerhalb von Apotheken verbietet. Bereits zum zweiten Mal brachte DM deshalb beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Antrag auf Prüfung des Apothekenvorbehalts ein. Dieser wurde jedoch erneut zurückgewiesen.

Wie der VfGH am Freitag mitteilte, hatte die Entscheidung (G 8/2017 u. a.) formale Gründe: Der Antrag war den Höchstrichtern nicht präzise genug formuliert. Der Antragsteller habe es unterlassen, den angefochtenen Gesetzesbestimmungen seine verfassungsrechtlichen Bedenken im Einzelnen zuzuordnen, heißt es sinngemäß in der Entscheidung. Schon aus diesem Grund sei der Antrag insgesamt unzulässig.

Bei DM zeigt man sich überrascht: Dass die einzelnen Bedenken den jeweils angefochtenen Bestimmungen einzeln zugeordnet werden müssen, sei höchst unüblich. „Die weiteren Schritte werden wir in den kommenden Tagen mit unseren Anwälten beraten“, ließ DM gegenüber der APA verlauten. „Das Anliegen, unseren Kunden rezeptfreie Arzneimittel in Markenqualität zu günstigen Preisen anbieten zu können, werden wir definitiv weiterverfolgen.“

Die Drogeriekette will Medikamente im Schnitt um 20 bis 30 Prozent billiger anbieten als Apotheken. (APA/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.10.2017)

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