Red Bull blitzt mit Klage vor EU-Gericht ab

Red Bull-Chef Dietrich Mateschitz blitzt mit Nichtigkeitsbeschwerde ab
Red Bull-Chef Dietrich Mateschitz blitzt mit Nichtigkeitsbeschwerde ab APA/ERWIN SCHERIAU
  • Drucken

Blau und Silber als Unionsmarke für Energy Drinks von Red Bull lassen sich nicht als geistiges Eigentum schützen.

Der österreichische Getränkehersteller Red Bull ist am Donnerstag mit einer Nichtigkeitsklage (T 101/15 und T 102/15) vor dem EU-Gericht erster Instanz zur Farbkombination aus Blau und Silber als Unionsmarke für Energy Drinks gescheitert. Gegen die Marke hatte die polnische Firma Optimum Mark beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) Einspruch erhoben.

Das Amt hatte die Farbkombination 2013 als Marke für nichtig erklärt, 2014 wurde die Entscheidung bestätigt. Die Begründung lautete, dass die beiden Farbmarken nicht hinreichend präzise und einheitlich seien, denn sie ließen verschiedenste Kombinationen der beiden Farben zu, die einen ganz unterschiedlichen Gesamteindruck vermittelten. Red Bull hat diese Nichtigerklärungen vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Der Getränkehersteller kann vor dem Europäischen Gerichtshof noch ein Rechtsmittel einlegen.

Wie Red Bull-Chef Mateschitz dank Coca-Cola immer reicher wird

Hat Red-Bull-Chef Mateschitz ein Nachfolgeproblem?

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Dietrich Mateschitz
Unternehmen

Hat Red-Bull-Chef Mateschitz ein Nachfolgeproblem?

Grenzen der Macht: Der 73-Jährige darf seine Nachfolge angeblich nicht selbst bestimmen - die Entscheidung soll beim thailändischen Yoovidhya-Clan liegen.
Red Bull-Chef Mateschitz ist so reich wie noch nie
Home

Wie Red Bull-Chef Mateschitz dank Coca-Cola immer reicher wird

Laut Finanzagentur Bloomberg beträgt das Vermögen von Red Bull-Chef Dietrich Mateschitz erstmals mehr als 14 Milliarden Dollar. Treibender Faktor: Mitbewerber Monster, der dank Coca-Cola seine Marktanteile steigert.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.