Mehrere Wohnungen zu benützen, ist laut OGH noch kein Kündigungsgrund. Es kommt aber auf die Intensität der Nutzung an.
Wien. Die bange Frage stellen sich viele Wohnungsmieter, die ihre vier Wände nicht tagtäglich nützen: Kann ihnen allein deshalb der Rausschmiss drohen? Speziell wenn es sich um einen preisgünstigen Altmietvertrag handelt, würde der Vermieter den Vertrag ja vielleicht gern kündigen.
Ganz unberechtigt ist die Sorge nicht: Sobald man eine zweite Bleibe hat, kann das „dringende Wohnbedürfnis“ in der Mietwohnung in Frage stehen. Und dann wackelt auch der Kündigungsschutz, den es im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes für den Mieter gibt.