Niki profitiert von neuem EU-Insolvenzrecht

NIKI Maschine beim Start in der Luft Flugzeug Fluglinie Airline Flieger Flugverkehr fliegen Luftf
NIKI Maschine beim Start in der Luft Flugzeug Fluglinie Airline Flieger Flugverkehr fliegen Luftfimago/Sven Simon
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Großinsolvenzen sind selten, betreffen aber in aller Regel Gläubiger in vielen Ländern – wie auch die Pleite von Niki zeigt. Seit Juni 2017 gestalten sich solche Insolvenzverfahren jedoch einfacher als bisher.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Insolvenzverfahren in Österreich zurückgegangen. Doch es gab – wenige – große Insolvenzen wie die der Alpine-Bau, der Supermarktkette Zielpunkt und, aktuell, die der Fluglinie Niki. Solche Großpleiten kosten zumeist viele Mitarbeiter ihren Job – und betreffen auch zahlreiche Gläubiger jenseits der österreichischen Grenzen.

Das macht eine Abwicklung freilich nicht einfacher. Bis vor Kurzem waren solche internationale Insolvenzverfahren für alle Beteiligten besonders anstrengend. Aus einem einfachen Grund: „Wenn Projekte, die außerhalb des Sitzstaates der Konzernmutter abgewickelt wurden, fehlschlugen, kamen völlig unterschiedliche Jurisdiktionen und damit völlig unterschiedliche Mechanismen für die Unternehmensrestrukturierung zur Anwendung“, sagt der Insolvenzrechtsexperte Rechtsanwalt Clemens Jaufer (Scherbaum Rechtsanwälte). „Dieses Zusammenspiel vieler unterschiedlicher Rechtsordnungen verhinderte nicht selten eine Gesamtsanierung, die freilich die beste Lösung ist.“ So sei es immer wieder dazu gekommen, dass durchaus sanierungstaugliche Unternehmen – wie etwa der Versandhändler Neckermann – aufgrund restriktiver gesetzlicher Sanierungsmöglichkeiten zerschlagen oder sogar geschlossen werden mussten.“

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