VW-Manager wehrt sich gegen seine Entlassung

Der Volkswagen-Konzern kündigte Oliver Schmidt fristlos.
Der Volkswagen-Konzern kündigte Oliver Schmidt fristlos.APA/AFP/PAUL J. RICHARDS
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Ein Bote überbrachte Oliver Schmidt die Nachricht seines Arbeitgebers im Gefängnis.

Wien. Seinen Kampfgeist hat Oliver Schmidt offenbar im vergangen Jahr nicht verloren, obwohl 2017 sicher das schlimmste seines Lebens war.

Anfang 2017 wurde der deutsche VW-Manager am Flughafen in Miami kurz vor seinem Rückflug in seine Heimat verhaftet. Die amerikanischen Behörden hatten nämlich den Verdacht, dass der Techniker in die Abgasaffäre verwickelt gewesen sei. Seitdem saß Schmidt in den USA hinter Gittern. Anfang Dezember verurteilte ihn nun das Bundesgericht in Detroit wegen Verschwörung, Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 400.000 US-Dollar.

Auf den Richterspruch reagierte auch sein Arbeitgeber, der Volkswagen-Konzern, prompt. Per Boten wurde Schmidt nun im US-Gefängnis seine fristlose Kündigung überbracht, was nach der österreichischen Rechtsordnung einer Entlassung gleichkommt.

Ungerecht behandelt?

Schmidts Anwalt Alexander Sättele teilte nun mit, dass sein Klient gegen die fristlose Kündigung Klage eingebracht habe. Schließlich habe Schmidt nie etwas anderes getan, als sich an Anweisungen seines Managements zu halten. „Herr Schmidt hat sich nach seinem Verständnis loyal gegenüber Volkswagen verhalten und ausschließlich im Rahmen der ihm von VW erteilten arbeitgeberseitigen Weisungen gehandelt. Dass er nun die fristlose Kündigung erhält, offenbar weil er die ihm erteilten Weisungen befolgt hat, ruft in Herrn Schmidt verständlicherweise das Gefühl hervor, ungerecht behandelt zu werden.“

VW äußerte sich zu den aktuellen Entwicklungen nicht. Doch das bringt Schmidts Anwalt nicht aus der Ruhe. Dem Konzern werde es „nur sehr schwer gelingen, das Gericht von der Wirksamkeit zu überzeugen“, sagte Sättele. Man habe genug Zeugen, die bestätigen könnten, dass Schmidt nur auf Weisung agiert habe. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2018)

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